Ich habe einen anhängigen I-485-Antrag, der auf meinem I-140 basierte. Währenddessen erhielt ich eine Reiseerlaubnis und eine EAD. Mein I-140 wurde jedoch zurückgezogen. Ich möchte jetzt über meinen Ehepartner ein I-130 und ein I-485 einreichen. Kann ich das tun? Was passiert mit meiner Reiseerlaubnis und meiner EAD? Derzeit habe ich ein H1 B-Visum.
Antworten
Julia Veremiyenko-Campos
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können eine zweite Statusanpassung (AOS) unter I-130 einreichen. Wenn Ihr Ehepartner eine Green Card besitzt, müssen Sie zum Zeitpunkt der Einreichung der AOS über einen gültigen Nichteinwanderungsvisumstatus (z. B. H-1B) verfügen. Ihre EAD und die vorläufige Bewilligung, die Sie unter der ersten AOS erhalten haben, sind gültig, solange Ihre AOS anhängig ist. Da Ihr I-140 jedoch zurückgezogen wurde, wird Ihre unter dieser Kategorie eingereichte AOS letztendlich abgelehnt. Daher empfehle ich, diese EAD und die vorläufige Bewilligung nicht zu verwenden und Ihre H-1B beizubehalten, bis Sie eine neue AOS einreichen.
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteUSCIS verfügt über ein Verfahren zum Ersetzen der „zugrundeliegenden“ Grundlage. Alternativ können Sie einfach einen neuen Anpassungsantrag einreichen, wenn Ihr Ehepartner US-Bürger ist. Wenn Sie die zugrundeliegende Grundlage übertragen können, können Sie weiterhin EAD und AP verwenden. Verwenden Sie in der Zwischenzeit Ihr H-1B.
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