Wie kann ich das NVC-Verfahren verlängern, um die Einjahresfrist nicht zu überschreiten? – EB5Investors.com

Wie kann ich den NVC-Prozess verlängern, um die Einjahresfrist nicht zu überschreiten?

Mein Antrag I-526 wurde im September 2025 genehmigt. Meinen Antrag I-485 habe ich im Oktober 2025 eingereicht. Ich möchte das NVC-Verfahren verlängern, um die einjährige Frist (gemäß den Kommunikationsfristen des NVC-Verfahrens) nicht zu überschreiten, und zwar vorsorglich für den Fall, dass es im AOS-Verfahren zu Problemen kommt. Was soll ich tun?

Antworten

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie müssen lediglich eine E-Mail an die Website für öffentliche Anfragen senden mit folgendem Inhalt: „Bitte halten Sie meinen Fall offen (Fallnummer, Rechnungsnummer usw.). Ich habe einen I-485-Antrag eingereicht und werde das NVC benachrichtigen, sobald mir die bedingte Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde, und eine Kopie meiner PR-Karte beifügen.“

Julia Veremiyenko-Campos

Julia Veremiyenko-Campos

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Lassen Sie kein Jahr vergehen, ohne mit dem NVC in Kontakt zu treten. Senden Sie alle elf Monate eine regelmäßige Anfrage, um Ihren Fall weiter offen zu halten.

Matthew Kolodziej

Matthew Kolodziej

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Durch das Einloggen auf der NVC-Website bleibt Ihr NVC-Fall aktiv.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.