Wie kann ich eine Partnerschaft mit einem Regionalzentrum beenden? - EB5Investors.com

Wie kann ich eine Partnerschaft mit einem Regionalzentrum beenden?

Mein Regionalzentrum hat mein EB-5-Kapital in eine Wohn- und Gewerbeimmobilie investiert, indem es einem von ihnen kontrollierten Unternehmen ein Hypothekendarlehen zum Kauf der Immobilie gewährte. Sie legen sich nicht auf eine Ausstiegsstrategie für diese Immobilie fest. Mein I-829 wurde genehmigt, und es ist 7 Jahre her (Februar 2018), seit ich in das Regionalzentrum investiert habe. Ich muss meine Investition zurückzahlen, aber sie erinnern mich ständig daran, dass ich kein Recht habe, die Rückzahlung zu verlangen. Sie geben auch keinen Zeitplan für die Rückzahlung an. Das Hypothekendarlehen läuft bis 2033. Ich denke, sie haben mit einer völlig anderen Laufzeit investiert und nutzen uns Partner absichtlich aus, da wir bei den Entscheidungen der Partnerschaft kein Mitspracherecht haben. Die Partnerschaft ist so strukturiert, dass sie 75 % und die Investoren 25 % erhalten. Außerdem weisen sie in der Einnahmen-/Ausgabenrechnung viele Ausgaben aus, die intransparent sind. Wie kann ich aus der Partnerschaft aussteigen?

Antworten

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Vor Ihrer Investition hätten Sie ein Private Placement Memorandum (PPM) erhalten und wahrscheinlich einen Zeichnungsvertrag unterzeichnet haben sollen. Sofern kein Betrug oder eine falsche Darstellung vorliegt, haben Sie möglicherweise keinen Rechtsbehelf. Daher ist es wichtig, diese Unterlagen vor Ihrer Investition sorgfältig zu prüfen.

Joana Fernandes

Joana Fernandes

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Vielen Dank für Ihre Frage. Leider benötigen Sie möglicherweise die Unterstützung eines Prozessanwalts. Wir empfehlen Ihnen, sich an Rohit Thurkhud und sein Team von CSG Law zu wenden, die über umfassende Erfahrung in der EB-5-Branche verfügen.

Anthony Cummings

Anthony Cummings

Prozessanwälte
Beantwortet am

Sie haben die Kontrolldokumente auf Ihre Ausstiegsrechte überprüft; die Regionalzentren haben in den Dokumenten häufig und konsequent Bestimmungen aufgenommen, die die Erwartungen der Investoren enttäuschen.

David Raft

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Da Ihr Antrag auf I-829 genehmigt wurde, sehe ich keine Probleme hinsichtlich Ihres Austritts aus der Partnerschaft. Da meine Praxis sich jedoch auf das Einwanderungsrecht beschränkt, kann ich nicht zum Verfahren für einen effektiven Austritt aus der Partnerschaft Stellung nehmen. Sie sollten sich an einen Wirtschaftsanwalt wenden, um die Bedingungen für den Abschluss der Partnerschaft zu prüfen und zu klären, wie Sie die Partnerschaft am besten effektiv beenden können.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Möglicherweise ist ein Prozessanwalt erforderlich, aber beginnen Sie mit einem Wirtschaftsanwalt in diesem Bundesstaat, der die von Ihnen unterzeichneten Projektdokumente überprüft und Sie über Ihre Rechte berät.

Belma Demirovic Chinchoy

Belma Demirovic Chinchoy

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie müssen einen Anwalt beauftragen.

Michael Kolben

Michael E Kolben

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Leider handelt es sich hierbei nicht um eine Frage des Einwanderungsrechts. Vielmehr handelt es sich um eine Frage des Gesellschaftsrechts. Der beste Wirtschaftsanwalt, den ich kenne, ist
Norman Ankers. Weitere Informationen zu ihm finden Sie hier:
https://www.foley.com/people/ankers-norman-c/

Robert V. Cornish Jr

Robert V. Cornish Jr

EB-5 Wertpapieranwälte
Beantwortet am

Sie benötigen einen Anwalt für Wertpapierrecht, der die Partnerschaftsdokumente und die Bedingungen des Darlehensvertrags prüft, um zu sehen, ob etwas unternommen werden kann. Allerdings kann „unbefristetes Verleihen“ nach den Gesetzen einiger Staaten sowie nach dem Gesellschaftsrecht auch Fragen des Verbraucherschutzes aufwerfen.

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