Da mir für meinen EB-5-Antrag etwa 100,000 US-Dollar der benötigten 800 US-Dollar fehlen, plane ich, Aktien zu verkaufen und den Erlös dafür zu verwenden. Ist diese Option eine zulässige Finanzierungsquelle für eine EB-5-Investition? Oder sollte ich stattdessen einen Kredit aufnehmen, um die Differenz zu begleichen?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteErlöse aus Aktienverkäufen sind durchaus zulässig, allerdings muss nachgewiesen werden, woher das Geld für den Aktienkauf stammt.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteDer Verkauf von Aktien ist sicherlich vernünftig, wenn Sie diese Mittel für den Kauf verwenden möchten.
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