Ich arbeite mit einem H-1B-Visum (nicht für China oder Indien), dessen Gültigkeit am 7. Oktober dieses Jahres abläuft. Ich beantrage ein EB-2-Visum, habe aber erst vor Kurzem die PERM-Genehmigung erhalten und das Visumbulletin ist noch nicht aktuell. Daher überlege ich, ein EB-5-Visum zu beantragen. Wenn ich am 526. Februar gleichzeitig das I-485E und das I-5 für EB-25 einreiche und dann am 1. März von meiner Firma entlassen werde, kann ich dann in den USA bleiben? (auch ohne eine I-526E- oder I-485-Quittung)? Wenn ich während meiner Beschäftigung durch das EB-5-Verfahren eine EAD erhalte, kann ich dann meine derzeitige Firma verlassen und ohne Probleme irgendwo anders arbeiten?
Antworten
Tony W. Wong
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie EB-5 (I-526) gleichzeitig mit I-485 einreichen, wird Ihr Status auf „AOS anhängig“ geändert und Ihr H-1B ist noch bis Oktober gültig, sofern Sie es nicht verlängern. Wenn Sie I-485 einreichen, sollten Sie I-765 und I-131 zusammen für die EAD und Advance Parole (oder eine „Kombikarte“ für beide) einreichen. Sie können mit Ihrem H-1B bis zum 7. Oktober weiterarbeiten, auch wenn Ihr I-485 anhängig ist. Nach dem 7. Oktober können Sie jedoch nicht mehr arbeiten, bis Sie Ihre EAD erhalten. Während Ihr I-485 anhängig ist, können Sie rechtmäßig in den USA bleiben. Sie können also auch dann rechtmäßig in den USA bleiben, wenn Sie entlassen wurden. Sie können Ihren Arbeitgeber mit Ihrer EAD unter Ihrem I-485 wechseln.
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