Wie kann ich den Arbeitgeber wechseln, während mein EB-3-Antrag noch läuft? – EB5Investors.com

Wie kann ich den Arbeitgeber wechseln, während mein EB-3-Antrag noch läuft?

Mein Antrag auf eine EB-3 Green Card ist noch in Bearbeitung. Ich möchte jedoch ein attraktives Jobangebot annehmen. Welche Möglichkeiten habe ich? Kann ich nach Annahme des Angebots ein EB-5 Visum beantragen, wie ursprünglich geplant?

Antworten

David Raft

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Um Ihre Frage beantworten zu können, wären normalerweise weitere detaillierte Informationen erforderlich, beispielsweise ob Sie sich derzeit in den Vereinigten Staaten aufhalten und, falls ja, ob Sie einen Antrag auf Statusanpassung bei der USCIS eingereicht haben und dieser noch bearbeitet wird, oder, falls nein, welchen zugrunde liegenden Nicht-Einwanderer-Visastatus Sie gegebenenfalls besitzen.
Im Allgemeinen dient ein EB-3-Antrag dazu, eine Person für den zukünftigen Daueraufenthalt in den USA auf Grundlage eines Stellenangebots zu qualifizieren. Jeder US-amerikanische Arbeitgeber kann potenziell einen neuen Antrag stellen, um Sie für die Genehmigung eines zweiten oder dritten EB-3-Antrags zu qualifizieren, vorausgesetzt, der Arbeitgeber beabsichtigt, Ihnen die Stelle anzubieten, für die der EB-3-Antrag gestellt wurde, sobald Ihnen der Daueraufenthalt in den USA gewährt wurde. Selbstverständlich müssen Sie auch beabsichtigen, nach Erhalt des Daueraufenthalts für diesen Arbeitgeber zu arbeiten.
Es können mehrere EB-3-Anträge nacheinander eingereicht werden, und die USCIS genehmigt den I-140-Antrag in der Regel, sodass Sie Ihr ursprüngliches Prioritätsdatum behalten können. Ein Arbeitgeberwechsel setzt jedoch voraus, dass Sie Ihren Nichteinwanderungsvisumstatus aufrechterhalten. Dies kann entweder durch einen neuen Arbeitgeber erfolgen, der Sie für ein gültiges Arbeitsvisum für Nichteinwanderer sponsert, oder durch eine gültige EAD-Karte, die es Ihnen ermöglicht, für einen potenziellen Arbeitgeber zu arbeiten, der Ihren EB-3-Antrag unterstützt.
Mit einem EB-5-Antrag können Sie unter Umständen deutlich schneller eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten als mit einem EB-3-Antrag, insbesondere wenn Sie in einem Land geboren wurden, in dem ein erheblicher Rückstau bei den Visakontingenten besteht. Ein solcher Antrag kann unabhängig vom EB-3-Verfahren eingereicht werden.

David Santee

David S. Santee

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Wenn Ihr Antrag I-140 genehmigt wurde und Ihr Antrag I-485 seit mindestens 180 Tagen anhängig ist, können Sie unter Umständen von der „Übertragbarkeit“ profitieren. Dies würde es Ihnen ermöglichen, Ihr ursprüngliches Prioritätsdatum beizubehalten und Ihren Status über Ihren neuen Arbeitgeber anzupassen. Um sicherzustellen, dass Sie alle Voraussetzungen für die Übertragbarkeit erfüllen, sollten Sie sich von einem auf EB-3-Anträge spezialisierten Anwalt beraten lassen. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, einen EB-5-Antrag zu stellen, wenn Ihr EB-3-Antrag noch anhängig ist.

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