Ich habe vor einigen Jahren über das EB-5-Programm meine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Nun möchte meine Schwiegermutter ein Besuchervisum beantragen, um bei uns in den USA zu bleiben. Welches Formular muss ich einreichen? Benötige ich dafür einen Einwanderungsanwalt? Welche Belege oder Nachweise muss ich dem Antrag beifügen?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteEin Besuchervisum ist für einen Besuch bestimmt. Wenn sie plant, hier zu bleiben, könnte das problematisch werden, und sie müsste möglicherweise eine Green Card beantragen.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteSie suchen nach DS-160 und beantragen ein B-2-Touristenvisum. Das sollten Sie selbst erledigen können. Wir sind aber für Sie da, falls Sie die Bearbeitung lieber einem Anwalt überlassen möchten.
Renata Duarte
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Ihre Schwiegermutter zu Besuch kommt, kann sie bei einem US-Konsulat ein B-2-Besuchervisum beantragen. Sie müssen hierfür kein USCIS-Formular einreichen. Sie können jedoch unterstützend tätig werden, indem Sie unterstützende Unterlagen vorbereiten, um ihren Fall zu untermauern. In dem Schreiben, das sie möglicherweise auch an der Grenze vorlegt, können Sie Ihren Status als ständige Einwohnerin der USA, den Zweck ihres Besuchs (z. B. Familienbesuch, Besuch der Enkelkinder usw.), die Dauer des geplanten Aufenthalts und die Bestätigung ihrer Rückkehr in ihr Heimatland erläutern.
Sie sollte Unterlagen vorlegen, die ihre Bindungen an ihr Heimatland belegen, beispielsweise Eigentum, Beschäftigung, Familie, laufende Verpflichtungen und einen Nachweis, dass sie sich die Reise leisten kann.
Ein Olusanjo Omoniyi
EB-5 EinwanderungsanwälteEs ist ratsam, mit einem Anwalt zu sprechen. Nach Ihrer Schilderung zu urteilen, kann es notwendig sein, einen Anwalt einzuschalten.
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