Würden die EB-5-Behörden mir einen Antrag gestatten, wenn ein Teil meiner EB-5-Investition aus Aktien der Wertpapierbörse meines Heimatlandes finanziert wird? Meine Familie hält seit Jahrzehnten Aktien verschiedener Versorgungsunternehmen als Kapitalanlage, und ich habe einige dieser Aktien geerbt. Wäre der Verwaltungsaufwand genauso aufwendig wie bei persönlichen Ersparnissen oder Familiengeschenken?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteSie müssen die Herkunft der Gelder für die Schenkung nachweisen können, um zu zeigen, woher das Geld für den Kauf der Aktien stammt.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteDies ist sicherlich eine legale Geldquelle, aber Sie müssten wie bei jeder anderen Investition nachweisen, woher das Geld stammt.
Tony W. Wong
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Sie können den Verkaufserlös von Aktien nur dann als EB-5-Kapital verwenden, wenn Sie nachweisen können, dass die ursprünglichen Mittel für den Aktienkauf rechtmäßig sind und Sie die früheren Transaktionen der Aktien bis zur ursprünglichen Aktie zurückverfolgen können. Da Sie die Aktien von Ihrer Familie geerbt haben, müssen Sie die ursprünglichen Mittel für den Aktienkauf nicht nachweisen. Sie benötigen jedoch die Sterbeurkunde des Familienmitglieds, von dem Sie die Aktien geerbt haben, sowie alle Unterlagen, wie z. B. einen Erbschein, die Ihre Begünstigung belegen.
Michael A. Harris, Esq
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Sie können möglicherweise in regulierte Wertpapiere investieren. Die Dokumentation kann aufgrund der Einnahmen aus dem Verkauf von Wertpapieren hilfreich sein. Es gibt strategische Ansätze, die Sie mit einem Einwanderungsanwalt besprechen sollten.
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