Ich möchte mit meiner Familie ein EB-5-Visum beantragen. Ich wäre die Hauptantragstellerin und mein Mann und seine Kinder wären meine Angehörigen. Ich habe seine Kinder jedoch nicht adoptiert. Wäre dies ein Problem im Antrag, da es nicht meine sind?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteSie müssen sie nicht adoptieren. Wenn sie zum Zeitpunkt der Heirat unter 18 Jahre alt sind, gelten sie automatisch als Teil der Familie. Für Adoptionen gelten andere Regeln, die hier nicht relevant sind.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie Ihren Ehepartner geheiratet haben, bevor die Kinder 18 Jahre alt waren, sind diese Ihre Stiefkinder und gelten zusammen mit Ihrer Frau als Ihre Angehörigen (Ableitungen auf Ihrem Formular I-526).
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