Wie kann ich mit einem B5/B1-Visum ein EB-2-Visum beantragen? - EB5Investors.com

Wie kann ich mit einem B5/B1-Visum das EB-2-Visum beantragen?

Ich reise regelmäßig geschäftlich mit einem B1/B2-Visum in die USA und denke, es ist an der Zeit, nach Miami umzuziehen, um mein Unternehmen auszubauen. Da ich aber während der Visumserteilung weiterhin reisen müsste, was wären die besten Schritte für mich?

Antworten

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Wenn Sie sich legal in den USA aufhalten, können Sie möglicherweise gleichzeitig einen Antrag stellen. Nach etwa sechs Monaten können Sie eine Arbeitserlaubnis erhalten. Einige Monate später erhalten Sie eine Reiseerlaubnis, die sogenannte Vorabgenehmigung zur Wiedereinreise (Advance Parole).

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Dies ist eine Option, wenn Sie das Formular I-526 für die konsularische Bearbeitung einrichten und bei einer Befragung zur Einreise auf B-2 angeben, dass Sie zwar ein Einwanderungsvisum beantragt haben, jedoch alle Bedingungen des B-2 erfüllen und zum Zeitpunkt der Einwanderung zum Konsulat zurückkehren werden.

Belma Demirovic Chinchoy

Belma Demirovic Chinchoy

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Um Ihr B1/2-Visum weiterhin nutzen zu können, während das I526E-Formular aussteht, beantragen Sie keinen Aufenthalt durch Statusanpassung, sondern lassen Sie Ihr Einwanderungsvisum nach der Genehmigung des I526E vom Konsularamt bearbeiten.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.