Wie kann ich ein EB-5-Visum für einen anhängigen Asylantrag beantragen? - EB5Investors.com

Wie kann ich für ein anhängiges Asylverfahren ein EB-5-Visum beantragen?

Ich habe vor zwei Jahren Asyl beantragt, der Antrag ist jedoch noch anhängig. Kann ich ein EB-5-Visum beantragen? Verhilft mir das EB-5-Visum dazu, schneller eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in den USA zu erhalten? Ich komme nicht aus einem Land, in dem es einen Rückstand bei der Beantragung von EB-5-Visa gibt.

Antworten

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sofern Sie Ihren Aufenthaltsstatus nicht durchgehend aufrechterhalten und nie ohne gültigen Status gearbeitet haben, können Sie kein EB-5-Visum erhalten, da Sie den Antrag bei Ihrem Konsulat im Ausland stellen müssten. Bei Ihrer Ausreise würde eine zehnjährige Einreisesperre verhängt, falls Sie ohne gültigen Nicht-Einwandererstatus gelebt und ohne Arbeitserlaubnis gearbeitet haben.

Peter Zhang

Peter Zhang

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ein anhängiger Asylantrag schränkt Ihre Möglichkeit zur Einreichung eines I-526E-Antrags nicht ein. Bei der Beantragung einer Statusanpassung kann es jedoch zu Problemen kommen.

Julia Veremiyenko-Campos

Julia Veremiyenko-Campos

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Dies kann Ihnen helfen, ist aber keine Garantie. Im Allgemeinen gilt „Asylantrag“ nicht als „Status“ für die EB-5-basierte Statusanpassung. Das bedeutet, dass Sie wahrscheinlich (nach Genehmigung des EB-5-Antrags) ein Einwanderungsvisum bei einem Konsulat in einem Drittland (außer dem Land, in dem Sie Asyl beantragen) beantragen müssen.

Michael A. Harris, Esq

Michael A. Harris, Esq

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Dies ist möglicherweise möglich, allerdings müssen Sie Ihr Einwanderungsvisum möglicherweise im Ausland beantragen. Ihr Asylantrag muss geprüft werden, um sicherzustellen, dass keine Gründe vorliegen, die Sie im Falle einer Ablehnung von der Beantragung eines EB-5-Visums abhalten könnten.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Höchstwahrscheinlich müssen Sie Ihre Green Card im Konsularverfahren beantragen, aber EB-5 ist möglich. Wir müssen feststellen, ob Sie sich vor dem Asylantrag illegal im Land aufgehalten haben, um zu entscheiden, ob eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

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