Ich möchte das EB-5-Visum von meinem Heimatland Griechenland aus beantragen. Aufgrund der Geschäftserweiterung meines Arbeitgebers muss ich jedoch möglicherweise für drei Jahre vorübergehend nach China umziehen, um bei der Eröffnung des neuen Büros mitzuhelfen. Kann ich den Antrag von China aus stellen, obwohl ich griechische Staatsbürgerin bin? Sollte ich den Antrag von Griechenland aus stellen, obwohl ich während der ersten Phase des Verfahrens nicht dort lebe? Wo sollte ich das Interview im US-Konsulat abhalten, wenn mein Antrag genehmigt wird, in China oder Griechenland?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteSie müssen den Antrag dort stellen, wo Sie einen rechtmäßigen Wohnsitz (z. B. eine Green Card) oder die Staatsbürgerschaft besitzen.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteEs ist kein Problem, aus einem anderen Land einzureichen. Geben Sie einfach im I-526 an, bei welchem Konsulat Sie den Antrag stellen möchten. Sollten sich Ihre Pläne später ändern, können Sie das Konsulat im NVC-Stadium (nach Genehmigung des I-526) wechseln.
Matthew Kolodziej
EB-5 EinwanderungsanwälteIhr Standort auf der Welt ist für Ihren EB-5-Visumantrag irrelevant.
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