Ich bin Jemenit und möchte ein EB-5-Visum beantragen, aber es besteht ein Reiseverbot für mein Land.
Die Frage ist: Kann ich den EB-5-Prozess jetzt schon starten, da er ja Zeit braucht, und wenn er abgeschlossen ist, warte ich dann auf die Aufhebung des Einreiseverbots für mein Land und beantrage anschließend das Visum?
Antworten
Mark Kowalewski
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Sie haben Ihre Frage bereits selbst beantwortet: Das EB-5-Verfahren ist recht langwierig. Planen Sie eine direkte oder indirekte Investition? In welcher Branche möchten Sie investieren?
Karen-Lee Pollak
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, das ist möglich. Es kann jedoch einige Zeit dauern, bis tatsächlich ein Einwanderungsvisum ausgestellt wird.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, das ist machbar. Wir sind optimistisch, dass eines der anhängigen Gerichtsverfahren diese „Pause“ für ausgewählte Länder aufheben wird.
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