Meine EB-5-Direktinvestition steht im Zusammenhang mit internationalen Geschäftsbeziehungen mit Land A. Aufgrund geänderter Regierungsrichtlinien muss diese Geschäftstätigkeit jedoch vorerst eingestellt werden. Darüber hinaus hat mein Unternehmen im Ausland hohe Strafen zahlen müssen und erhebliche Kapitalverluste erlitten.
Ich berate mich derzeit mit einem externen Dienstleister, um ein geeignetes Unternehmen für meinen Geschäftsplan zu gründen, mit dem ich 10 Arbeitsplätze schaffen möchte. Dies kann mir helfen, die Auflagen für meine Green Card zu erfüllen und das Formular I-829 einzureichen.
Ich frage mich, ob das so möglich ist, da die Änderungen der Regierungspolitik unvorhersehbar waren. Ich besitze seit 24 Monaten eine befristete Green Card. Muss ich meinem Antrag I-829 ein Begleitschreiben beifügen, wenn meine Angestellten weniger als 24 Monate bei mir beschäftigt sind?
Antworten
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteHier gibt es viele komplexe Fragen. Am besten besprechen wir diese in einem vereinbarten Beratungsgespräch, damit wir die Details klären können.
Tony W. Wong
EB-5 EinwanderungsanwälteEine Änderung Ihres Unternehmens ist erst nach Erhalt der bedingten grünen Karte gemäß der Richtlinie über wesentliche Änderungen möglich.
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.
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