Wie kann ich von einem E-2-Visum auf ein EB-5-Visum umstellen? - EB5Investors.com

Wie kann ich von einem E-2-Visum auf ein EB-5-Visum umstellen?

Ich lebe in England. Wenn ich ein Unternehmen in den USA mit einem E-2-Visum kaufe und wir gerne in den USA leben, kann ich dann ein EB-5-Visum beantragen, während ich in den USA das aktuelle Unternehmen mit dem E-2-Visum betreibe?

Antworten

Reza Rahbaran

Reza Rahbaran

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Ja, Sie können während Ihres Aufenthalts in den Vereinigten Staaten ein EB-5-Visum mit einem E-2-Visum beantragen, sofern Sie alle Anforderungen für das EB-5-Visum erfüllen.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

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Ja, vorausgesetzt, Sie erfüllen die individuellen Anforderungen von E-2 und EB-5 (sie sind nicht identisch) und Sie befinden sich zum Zeitpunkt Ihrer I-2-Petition in einem rechtmäßigen Nichteinwanderungsstatus, d. h. im E-526-Status genehmigt.

Ed Beshara

Ed Beshara

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Die beschriebene Situation erfordert auf jeden Fall die Dienste eines qualifizierten EB-5-Anwalts für US-Einwanderung, der über umfangreiche Erfahrung und Fachwissen in der Visumkategorie E-2 und EB-5 verfügt. Bevor Sie mit dem Verfahren beginnen, müssen Sie den US-Einwanderungsanwalt beauftragen, Sie zu unterstützen und Sie über die richtigen rechtlichen und finanziellen Infrastrukturen zu beraten, damit ein E-to-Besuch die Grundlage für einen nachfolgenden EB-5-Antrag bilden kann. Es ist wichtig, dass die rechtlichen und finanziellen Grundlagen von E-2 frühzeitig im Prozess festgelegt werden.

Olga Karasik

Olga Karasik

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Ja, Sie können Ihr E-2 in EB-5 umwandeln, wenn Ihre Unternehmensinvestition alle Voraussetzungen für EB-5 erfüllt (Investitionsbetrag, neues Unternehmen, 10 Vollzeitstellen). Ähnliche Fälle hatten wir bereits in der Vergangenheit erfolgreich bearbeitet. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an unser Büro wenden.

Kripa Upadhyay

Kripa Upadhyay

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Ja und nein! :-) Ein E-2-Visum ist nicht dasselbe wie ein EB-5; Während Sie also in den USA leben und weiterhin für das E-2-Unternehmen arbeiten können, müssen Sie zusätzlich 500,000 oder 1,000,000 US-Dollar investieren, um sich für EB-5 zu qualifizieren. Das heißt, Sie können nicht 100,000 US-Dollar oder mehr in ein E-Unternehmen investieren und dann die Einnahmen aus dem E-Unternehmen verwenden, um das E-Visum in ein EB-5 umzuwandeln. Sie können ein EB-5 beantragen, während Sie sich in den USA mit einem E-Visum-Status aufhalten, aber Sie müssten erneut Kapital investieren, um fortfahren zu können. Bedenken Sie, dass es sich beim E-Visum im Wesentlichen um ein lebenslanges Visum handelt, da Sie das E-Visum solange verlängern können, wie das Unternehmen im Geschäft bleibt und mehr als ein geringfügiges Einkommen für Sie und Ihre Familie erwirtschaftet. Das E gewährt Ihnen keinen legalen Daueraufenthalt („Green Card“) oder die Möglichkeit, später die US-Staatsbürgerschaft zu erwerben, die ein EB-5 bietet, aber Sie haben das Recht, für das E-Unternehmen in den USA zu leben und zu arbeiten solange Sie möchten – solange das zugrunde liegende E-Unternehmen weiterhin die Kriterien für das Visum erfüllt.

H Glenn Fogle Jr

H Glenn Fogle Jr

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Das von Ihnen beschriebene Szenario ist möglich. Es spielen jedoch viele Variablen eine Rolle, und das kann die beste Option für Sie sein oder auch nicht. Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine Telefon- oder Skype-Beratung vereinbaren möchten, können Sie mich gerne direkt kontaktieren.

Shahzad Q Qadri

Shahzad Q Qadri

RC-Ersteller
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Ja, du kannst; Natürlich müssen Sie die erforderlichen Investitionen tätigen und die Anzahl der benötigten Arbeitsplätze schaffen, aber es ist durchaus machbar.

Stephen Berman

Stephen Berman

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Sie können entweder die Anpassung Ihres Status auf EB5 beantragen, wenn Sie sich in den USA befinden, oder die Genehmigung zur konsularischen Bearbeitung nach London senden lassen.

Daniel P. Hanlon

Daniel P. Hanlon

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Sehr geehrte Damen und Herren: Ja, dies ist möglich, wenn die Investition den finanziellen Verpflichtungen und den Anforderungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen des EB-5-Programms entspricht. Ich empfehle Ihnen, sich direkt an einen erfahrenen Einwanderungsanwalt zu wenden, um konkrete und überzeugende Antworten auf alle Ihre Fragen zu erhalten.

Salvatore Picataggio

Salvatore Picataggio

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Sie könnten das tatsächlich tun, aber Sie müssten insgesamt 500,000 US-Dollar in das Projekt investieren (vorausgesetzt, das Projekt befindet sich in einem gezielten Beschäftigungsbereich). Unsere Anwaltskanzlei verfügt über Erfahrung in E-2-bis-EB-5-Prozessen und wir glauben, dass es am vorteilhaftesten ist, eine Kanzlei mit dieser Erfahrung zu beauftragen.

Michael A. Harris, Esq

Michael A. Harris, Esq

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Sie könnten den EB-5 beantragen, wenn Sie weiterhin Ihr persönliches Einkommen (keine einbehaltenen Gewinne) in das Unternehmen investiert haben; und Ihr Unternehmen verfügt über 10 von Ihnen geschaffene Mitarbeiter (d. h. über der bereits bestehenden Mitarbeiterschwelle) und kann Ihre bedingte Aufenthaltsgenehmigung für zwei Jahre aufrechterhalten. Es gibt noch viele andere Faktoren, die es zu besprechen gilt. Sie sollten daher einen Einwanderungsanwalt konsultieren, um die richtigen Schritte zu unternehmen, um die Einhaltung Ihres E-2-Visums und des EB-2-Programms sicherzustellen.

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