Wie kann ein Inhaber eines H-1B-Visums eine direkte EB-5-Investition beantragen? - EB5Investors.com

Wie kann ein Inhaber eines H-1B-Visums eine direkte EB-5-Investition beantragen?

Ich bin bei einem Unternehmen mit dem H-1B-Visum angestellt. Darf ich in ein direktes EB-5-Projekt investieren, mein eigenes Unternehmen eröffnen und 10 US-Bürger beschäftigen? Ist es einem Inhaber eines H-1B-Visums erlaubt, ein eigenes Unternehmen zu eröffnen und eine Führungsrolle zu übernehmen? Ich werde jedoch meine derzeitige Firma, die meinen H-1B gesponsert hat, nicht verlassen.

Antworten

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Man kann ein Unternehmen gründen, aber nicht darin arbeiten. Für Sie ist es wahrscheinlich am besten, eine Investition in ein Regionalzentrum zu tätigen. Sie könnten gleichzeitig H-1Bs haben, aber Sie müssen Minderheitsaktionär sein, damit ein echtes Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis besteht und Sie vom EB-5-Unternehmen eingestellt und entlassen werden können.

Julia Roussinova

Julia Roussinova

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Sie verstoßen gegen die Bestimmungen Ihres aktuellen H-1B, wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen gründen und eine aktive Führungsrolle übernehmen, da Sie keine Beschäftigung außerhalb Ihres aktuellen Arbeitgebers haben. Sie können in ein direktes EB-5 investieren und gleichzeitig eine Rolle bei der Formulierung von Richtlinien übernehmen, die die EB-5-Anforderungen erfüllen, aber jemand anderes muss das Geschäft täglich aktiv für Sie verwalten.

Daniel A Zeft

Daniel A Zeft

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Als Ausländer mit H-1B-Status können Sie direkt in ein EB-5-Projekt investieren. Als Ausländer mit H-1B-Status können Sie jedoch Ihr eigenes Unternehmen nicht aktiv führen.

BoBi Ahn

BoBi Ahn

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Unter dem H-5B-Status können Sie direkt in EB-1 investieren. Sie können das Unternehmen jedoch nicht betreiben/leiten oder eine Rolle im Unternehmen spielen, bis Ihr EB-5 abgeschlossen ist und Sie entweder durch eine Arbeitserlaubnis zur Beschäftigung berechtigt sind (während die Statusanpassung noch aussteht) oder wenn Sie einen rechtmäßigen ständigen Wohnsitz haben. Sie können Manager einstellen, die das Unternehmen vorübergehend leiten. Gemäß H-1B sind Sie nur berechtigt, für Ihren H-1B-Antragsteller zu arbeiten.

Charles Foster

Charles Foster

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Ja, jemand mit dem H-1B-Visumstatus darf eindeutig einen EB-5-Investorenantrag auf Formular I-526 einreichen. Wenn man dies jedoch auf der Grundlage einer Direktinvestition in sein eigenes Unternehmen tun möchte, das 10 US-Bürger beschäftigen wird, muss es eine klare Unterscheidung zwischen der Tätigkeit als Investor in das eigene Unternehmen und der Arbeit und Leitung seines eigenen Unternehmens geben. Ihr aktueller H-1B-Visumstatus ist abhängig von Ihrem aktuellen Arbeitgeber. Wenn Sie ein seriöses Unternehmen gründen, kann dieses Unternehmen unter bestimmten Umständen gleichzeitig ein H-1B einreichen, das es Ihnen ermöglicht, für beide Unternehmen zu arbeiten. Da Sie jedoch Eigentümer dieses Unternehmens sind, kann es Probleme geben, eine Genehmigung zu erhalten, die es Ihnen ermöglichen würde, direkt in Ihrem eigenen Unternehmen zu arbeiten. Insbesondere ermöglicht Ihnen ein H-1B-Visumstatus, gezielt für den H-1B-Antragsteller und nicht für Ihr neues Unternehmen zu arbeiten.

Blake Harrison

Blake Harrison

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Ja, Sie können als Inhaber eines H-5B-Visums eine direkte EB-1-Investition beantragen. Sie müssen jedoch Ihren H-1B-Status beibehalten, bis Ihr Formular I-526 genehmigt wird. Nach der Genehmigung ändern Sie Ihren Status von H-1B in einen vorübergehenden Greencard-Inhaber. Ab diesem Zeitpunkt können Sie mit dem Erzielen von Einnahmen aus dem EB-5-Unternehmen beginnen.

Robin J Gray

Robin J Gray

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Sie können direkt in ein EB-5-Unternehmen investieren, solange es sich bei dem Investitionsgeld um Ihr Geld handelt, es ordnungsgemäß beschafft wurde und die Investition alle anderen Kriterien für EB-5 erfüllt. Sie sollten sich direkt an einen EB-5-Einwanderungsanwalt wenden, der Sie während des gesamten Prozesses vertritt und sicherstellen kann, dass alle Aspekte der EB-5-Investition und des EB-XNUMX-Einwanderungsprozesses korrekt sind.

Yin Lu

Yin Lu

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Ja, du kannst. Der H-1B-Status hindert Sie nicht daran, Investor zu sein. Als Investor tätigen Sie die Investition, teilen den Gewinn oder erhalten Dividenden aus Ihrem Unternehmen, können aber nicht in Ihrem eigenen Unternehmen beschäftigt werden. Sie können 10 US-Arbeiter einstellen, die für Ihr eigenes Unternehmen arbeiten.

Mitch Wexler

Mitch Wexler

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Als Inhaber eines H-1B-Visums dürfen Sie sich an einem unabhängigen Unternehmen beteiligen, genauso wie Sie Aktien eines börsennotierten Unternehmens kaufen dürfen. Sie können einfach nicht in diesem Geschäft „arbeiten“, bis Sie entweder Ihre Green Card oder eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis haben. Damit also ein direkter EB-5-Antrag im H-1B-Status funktioniert, müsste die betreffende Entität ohne Ihre Dienste gestartet werden. Es müssten ein Manager sowie ausreichend Personal zusammengestellt werden. Beachten Sie jedoch, dass Sie, sofern gesetzlich zulässig, eine sinnvolle Führungsrolle im Unternehmen übernehmen müssen, die innerhalb des erforderlichen Zeitrahmens mehr als 10 Vollzeitarbeitsplätze schaffen würde.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Die Eröffnung eines Unternehmens und die Tätigung einer EB-5-Investition würden wahrscheinlich nicht als unerlaubte Beschäftigung gelten. Die Übernahme einer Führungsrolle im neuen Handelsunternehmen (NCE) während des H-1B-Status würde jedoch gegen die Bestimmungen Ihres H-1B-Status verstoßen. Sie könnten einen Manager beauftragen, die Geschäftsabläufe der NCE für Sie zu überwachen, bis Sie Ihren Status als bedingter rechtmäßiger ständiger Wohnsitz erhalten. Dann können Sie eine aktive Rolle übernehmen. Solange Ihre Rolle im Geschäftsplan vorgesehen ist, sollte dies für USCIS im Hinblick auf die I-526-Einwanderungspetition akzeptabel sein.

Ein Olusanjo Omoniyi

Ein Olusanjo Omoniyi

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Ja, Sie können die EB-5-Petition sicherlich beantragen, während Sie noch ein H-1B-Visum haben, aber Sie können kein Unternehmen eröffnen und betreiben, bevor die EB-5-Petition genehmigt wurde. Außerdem können Sie bis zur Genehmigung Ihres EB-5-Antrags (z. B. I-526) auf Ihrem H-1B-Antrag bleiben.

Mark AM Catam, Esq

Mark AM Catam, Esq

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Sie benötigen einen erfahrenen EB-5-Anwalt, der Sie weiter berät. Sie können sich gerne an unser Büro wenden.

Belma Demirovic Chinchoy

Belma Demirovic Chinchoy

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Du kannst; Ihre Rolle im EB-5-Unternehmen wäre eine Führungskraft und keine alltägliche Beschäftigung, sodass Sie die EB-5-Anforderungen erfüllen und den H-1B-Status behalten können.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Ohne ein gleichzeitiges H-1B können Sie dort möglicherweise nicht arbeiten, aber Sie können es einrichten und verwalten.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.