Können wir nach Einreichung unseres EB-5-Antrags ein Besuchervisum für die Besichtigung des US-Projekts erhalten, um zu überprüfen, ob unsere Investition in eine seriöse Organisation fließt? Bekommen wir während der EB-5-Bearbeitungsphase ein Besuchervisum? Wenn nicht, wie können wir sonst den Status unseres Projekts überprüfen?
Antworten
Ed Beshara
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenMan sollte ein B-Besuchervisum beantragen, bevor der EB-5-Antrag beim USCIS eingereicht wird. Außerdem sollte man sowohl eine Einwanderungs-Due-Diligence als auch eine Geschäftsinvestitions-Due-Diligence durchführen, bevor man in das EB-5-Projekt investiert. Stellen Sie außerdem fest, ob das EB-5-Projekt einen Fondsverwalter ernannt hat, der Ihnen regelmäßig Bericht erstattet, dass die Investitionsmittel gemäß dem Geschäftsplan verwendet werden, um die erforderliche Anzahl an Arbeitsplätzen zu schaffen.
Irina Lust
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenEs wird empfohlen, einen EB-5-Due-Diligence-Spezialisten mit der Bewertung des Regionalzentrumprojekts zu beauftragen, bevor Sie Ihren I-526-Antrag einreichen. Die meisten angesehenen Regionalzentren stellen außerdem vierteljährliche Statusberichte aus und Sie dürfen ihre Bücher auch persönlich einsehen (dies kann über einen Ihrer Vertreter in den Vereinigten Staaten, z. B. einen Buchhalter, erfolgen).
Julia Roussinova
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenSie sollten das Regionalzentrumsprojekt sorgfältig prüfen, bevor Sie investieren und einen I-526-Antrag einreichen. Es ist ratsam, ein Touristenvisum zu beantragen, bevor Sie I-526 einreichen, da dies dazu beiträgt, mögliche Unzulässigkeitsprobleme bei einer zukünftigen Einwanderung in die USA zu vermeiden, wenn das I-526 genehmigt wird. Außerdem können Sie die Realisierbarkeit des Regionalzentrumsprojekts prüfen, bevor Sie investieren.
Ein Olusanjo Omoniyi
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenDie Einreichung des Antrags I-526 ist ein Hinweis auf die Absicht auszuwandern. Die Überprüfung sollte im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung abgeschlossen sein, bevor Sie Ihr Projekt mit der Organisation begonnen haben. Infolgedessen besteht die Möglichkeit, dass Ihnen die Einreise in die USA mit einem Besuchervisum nicht gestattet wird. Es gibt jedoch mehrere Möglichkeiten, mit denen Sie überprüfen können, ob Ihre Investitionsprojekte wie erwartet voranschreiten. Es ist ratsam, in dieser Angelegenheit einen EB-5-Anwalt zu konsultieren.
Charles Foster
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenJa, es ist möglich, ein B-1/B-2-Besuchervisum zu beantragen, wenn Sie angeben, dass Sie ein EB-5-Investorenantragsformular I-526 eingereicht haben. Denken Sie daran: Jeder Antragsteller eines B-1/B-2-Visums trägt die Beweislast, um den amerikanischen Einwanderungsbeamten davon zu überzeugen, dass er nicht die Absicht hat, in die Vereinigten Staaten einzuwandern, und dass er in sein Heimatland zurückkehren wird. Da Sie der Begünstigte sind und ein verbessertes Formular 526 eingereicht haben, kann der amerikanische Einwanderungsbeamte Ihr Besuchervisum ablehnen. Nach dem Konzept der doppelten Absicht können Sie jedoch angeben, dass Sie die Absicht haben, langfristig in die Vereinigten Staaten einzuwandern, aber einen unmittelbaren kurzfristigen Grund haben, die USA zu besuchen. Denken Sie daran, dass Sie auch dann, wenn Ihnen das Besuchervisum ausgestellt wird, dasselbe Problem haben, wenn Sie die Einreise beim US-Zoll- und Grenzschutz beantragen. Der US-Einwanderungsinspektor muss auch feststellen, ob Sie ein Kurzzeitbesucher sind, und Sie müssen angeben, dass Sie eine I-526-Petition eingereicht haben. Auch hier gilt, dass Sie unter dem Konzept der doppelten Absicht möglicherweise zugelassen werden, aber die Chancen, sowohl das Visum als auch die Zulassung zu erhalten, stehen nicht zu Ihren Gunsten. Bezüglich des Projektfortschritts müssen Sie den Projektentwickler kontaktieren und alle Fragen stellen, die Sie haben.
BoBi Ahn
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenSie können den Status des Projekts überprüfen, indem Sie sich entweder beim Regional Center erkundigen (wenn es sich um ein von RC verwaltetes Projekt handelt) und sich dort einen Statusbericht/eine Dokumentation ausstellen lassen oder ein Besuchervisum beantragen. Sie müssen den anhängigen EB-5-Antrag für Einwandererinvestoren offenlegen. Sie müssen jedoch nachweisen, dass Sie jetzt in die USA einreisen, um den Fortschritt Ihrer Investition zu überprüfen, und nach dem Besuch nach Hause zurückkehren und Ihre Nichteinwanderungsabsicht und Ihre aktuellen Verbindungen im Ausland vollständig dokumentieren, um das Visum zu erhalten/auszustellen.
Mitch Wexler
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenObwohl es einen offensichtlichen Interessenkonflikt zwischen der Einreise in die USA mit einem Besuchervisum und der Absicht, dauerhaft in den USA zu leben, gibt, haben wir dies in diesem Zusammenhang nicht gesehen. Es ist durchaus üblich, dass EB-5-Antragsteller ein Besuchervisum beantragen und/oder die Einreise in die USA beantragen, während ein I-526-Antrag anhängig ist. Obwohl das B-1/B-2 nicht über die Funktion der doppelten Absicht verfügt (die es Inhabern von Nichteinwanderungsvisa ermöglicht, vor der Einwanderung sicher eine Green Card zu beantragen und die Einreise zu beantragen), haben wir in der Praxis von keinen Problemen in diesem Zusammenhang gehört. Natürlich sind die Dinge derzeit in Bezug auf die US-Einwanderungspraktiken und -politik im Fluss, was bedeutet, dass sich die Dinge schnell ändern können. Nun würden wir kein Problem erwarten, wenn Sie in die USA einreisen, um Ihre Investitionen zu überprüfen, wenn Sie ansonsten für die Einreise mit B-1 oder B-2 berechtigt sind, ohne die Absicht zu haben, dauerhaft in den USA zu bleiben. Dies kann durch Dinge wie Eigentum und Beschäftigung im Ausland und ein Rückflugticket nach Hause nach dem kurzen Besuch belegt werden.
Anthony Korda
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenSobald Ihr I-526-Antrag eingereicht wurde, stellt Ihnen USCIS eine Empfangsbestätigung mit einer eindeutigen Empfangsnummer aus. Mit dieser Empfangsnummer können Sie den Fortschritt Ihres Antrags auf der USCIS-Website zum Fallstatus verfolgen.
Jinhee Wilde
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenWir empfehlen EB-5-Kunden normalerweise, vor Reiseantritt ein mehrjähriges B1/B2-Visum zu beantragen, damit sie genau das tun können, was sie möchten. Nach Einreichung des Einwanderungsantrags I-526 wird es schwieriger, ein Nichteinwanderungsvisum zu erhalten. Wenn Sie dem Konsulatsbeamten jedoch Ihre Situation erklären, wird er/sie es genehmigen, wenn Ihre Finanzen, Ihre familiären und gesellschaftlichen Bindungen zu Ihrem Heimatland stark genug sind, um Ihre Rückkehr nach Hause sicherzustellen. Der Konsularbeamte hat diesbezüglich völligen Ermessensspielraum. Was andere Optionen betrifft, sind in einigen regionalen Zentren oder Projekten Baukameras installiert, um den Fortschritt des Projekts zu zeigen.
Ian E. Scott
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenSie können ein B-1-Visum beantragen. Sie sollten darauf vorbereitet sein, dem Konsularverfahren den konkreten Grund Ihres Besuchs und den Plan, in Ihr Heimatland zurückzukehren, nach Genehmigung des I-526 nachzuweisen.
Vaughan de Kirby
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenDer erste Schritt besteht darin, Ihren Anwalt für Investitionseinwanderung zu kontaktieren. Er oder sie sollte in der Lage sein, Sie direkt mit dem Projekt in Verbindung zu bringen. Wenn Sie mit einem zugelassenen Wertpapiervertreter zusammenarbeiten, sollte dieser Ihnen ebenfalls helfen können. Investoren sind in der Regel Kommanditisten bei EB-5-Projekten und haben ein Recht darauf, den Status ihrer Investitionen zu erfahren.
Lynne Feldman
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenSie können ein Besuchervisum beantragen, aber es liegt im Ermessen des Konsulats, ob es dieses gewährt. Sie werden dies nur tun, wenn Sie ausreichende Nichteinwanderungsabsichten nachweisen können. Geben Sie unbedingt an, dass Sie ein I-526-Formular ausstehend haben. Sie sollten auch darauf bestehen, dass der Projektentwickler Ihnen regelmäßige Berichte liefert; rufen Sie ihn ruhig regelmäßig an oder schreiben Sie ihm eine E-Mail, um zu fragen, was mit dem Projekt los ist.
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