Dürfen Kanadier eine Statusanpassung beantragen (in unserem Fall vom B2-Status zum bedingten Daueraufenthalt gemäß EB5)? Ich dachte, die Regelung verbietet dies nur Personen im Rahmen des Visa Waiver-Programms. Kanadier werden darin nicht erwähnt. Können Sie das bitte klarstellen?
Ist vorgefasste Absicht ein Problem für AOS?
Antworten
Reza Rahbaran
EB-5 EinwanderungsanwälteVorgefasste Absichten könnten ein Problem darstellen. Kanadier können als Besucher in die Vereinigten Staaten einreisen und dann ihr I-526-Formular einreichen, wenn vor der Einreise in die Vereinigten Staaten keine vorgefassten Absichten vorliegen. Bitte beachten Sie, dass kanadische Staatsbürger kein Visum für die Einreise in die Vereinigten Staaten benötigen, wenn die Einreise direkt von Kanada aus zu Besuchs- oder Studienzwecken erfolgt.
Jinhee Wilde
EB-5 EinwanderungsanwälteJeder kann seinen Status ändern, solange die Person einen gültigen Visastatus hat und rechtmäßig eingereist ist, was durch I-94 und Visa nachgewiesen wurde. Eine Änderung ist nicht möglich, wenn man im Rahmen eines Visa Waiver-Programms in die USA eingereist ist, was für viele Kanadier möglich ist.
Salvatore Picataggio
EB-5 EinwanderungsanwälteIm Allgemeinen ist ein Wechsel vom Visa Waiver Program zu einem Einwanderungsvisum nicht möglich. Ein Wechsel von einem anderen Nichteinwanderungsvisum ist möglich (solange kein Problem mit doppelter Absicht besteht) und die Bearbeitung durch das Konsulat ist immer eine Option. Die Erstellung eines genehmigungsfähigen US-Einwanderungsplans gelingt am besten mit der Unterstützung eines erfahrenen US-Einwanderungsberaters, wie ihn die Anwälte unserer Kanzlei bieten können.
BoBi Ahn
EB-5 EinwanderungsanwälteKanadische Staatsbürger können eine Anpassung ihres Status als ständiger Einwohner der USA beantragen, auch wenn sie ohne Visum eingereist sind, da Kanadier für die Einreise in die USA kein Visum benötigen (mit bestimmten Ausnahmen wie z. B. dem E-2-Visum usw.).
Charles H. Kuck
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können eine Statusanpassung beantragen, wenn Sie über ein genehmigtes Formular I-526 verfügen und sich länger als 60 Tage in den USA aufhalten.
Michael A. Harris, Esq
EB-5 EinwanderungsanwälteVorgefasste Absichten sind für Touristen immer ein potenzielles Problem und können sich im Allgemeinen negativ auf die Anpassung des Status auswirken.
Philip H. Teplen
EB-5 EinwanderungsanwälteVorurteile (doppelte Absicht) sind ein zu berücksichtigender Faktor, aber eine Anpassung von einem B-Visum ist zulässig; auch für Kanadier. Wenn Sie Hilfe benötigen, rufen Sie bitte unser Büro an.
Ed Beshara
EB-5 EinwanderungsanwälteKanadier, die sich legal in den USA aufhalten (außer im Rahmen des Visumsbefreiungsstatus), können in den USA eine Anpassung an eine bedingte Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Natürlich entwickelte sich die Absicht, eine Anpassung in den USA zu beantragen, erst, nachdem der Investor in den USA angekommen war.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Kanadier können ihren kanadischen Besucherstatus aufgeben, wenn sie innerhalb von 6 Monaten nach der Einreise nicht ohne Genehmigung gearbeitet haben. Zum Zeitpunkt der Einreise als Besucher sollten sie jedoch nicht die Absicht haben, in den USA zu bleiben; wenn diese Absicht später entsteht, ist dies möglich. Die Zeit von der Genehmigung des I-526-Antrags bis zum Erhalt der Green Card ist wahrscheinlich viel kürzer als die Bearbeitung beim Konsulat in Montreal, als die Beantragung der Statusänderung hier.
Fredrick W. Voigtmann
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Kanadier werden als Besucher zugelassen und können eine Statusanpassung beantragen. Während es für Kanadier keine Einschränkung hinsichtlich der Statusanpassung gibt, wie dies bei einem Visumsbefreiten der Fall ist, gibt es dokumentarische und beweisrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der rechtmäßigen Einreise eines Kanadiers (wie, wann, wo, gab es eine Inspektion? usw.). Vorsätzliche Absichten spielen bei Statusanpassungsfällen normalerweise keine Rolle, es hängt vom Bezirk ab. Jede vorsätzliche und wesentliche Falschdarstellung wäre sicherlich ein großes Problem. Bedenken Sie auch, dass die Gewährung einer Statusanpassung Ermessenssache ist, Sie sollten also vorsichtig sein, wie Sie Ihre Zulässigkeit handhaben und dokumentieren. Es ist eine gute Idee, sich in einem solchen Fall von einem erfahrenen Einwanderungsanwalt vertreten zu lassen.
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