Ich habe im September 2022 einen EB-5-Antrag gestellt. Mein I-526-Antrag wurde Mitte Januar 2026 abgelehnt. Ich legte umgehend Berufung ein. Mein I-485-Antrag wurde dann Mitte Februar abgelehnt. 2023 reiste ich mit einer Vorabgenehmigung zur Wiedereinreise (Advance Parole) in die USA ein und verlor dadurch meinen F-1-Status. Ich befinde mich nun ohne gültigen Aufenthaltsstatus. Ich möchte einen neuen EB-5-Antrag stellen. Kann die Bestimmung 245(7) des INA in meinem Fall helfen? Kann mein I-485-Antrag später erneut abgelehnt werden, selbst nachdem ich eine Eingangsbestätigung erhalten habe? Was kann ich tun, um die Voraussetzungen für die Einreichung eines neuen I-485-Antrags zu erfüllen?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie innerhalb von 180 Tagen nach der Ablehnung des I-485-Antrags gleichzeitig einen neuen Antrag einreichen, dann scheinen Sie berechtigt zu sein, einen neuen gleichzeitigen Anpassungsantrag zu stellen.
David S. Santee
EB-5 EinwanderungsanwälteOhne weitere Informationen kann ich Ihre Frage nicht beantworten. Aufgrund Ihrer Angaben befürchte ich, dass Sie mit jedem Tag Ihres Aufenthalts ohne gültigen Aufenthaltsstatus das Risiko einer dreijährigen oder zehnjährigen Einreisesperre in die USA erhöhen, falls Sie zur Bearbeitung Ihres Konsularantrags ausreisen müssen. Gerne bespreche ich mit Ihnen das beste Vorgehen.
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