Ich besitze eine EB-5 Green Card. Ich habe eine Wiedereinreisegenehmigung (I-131) beantragt und am 20. November 2025 eine Eingangsbestätigung sowie eine weitere Mitteilung des US-Heimatschutzministeriums (DHS) und der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) erhalten. Darin wird mitgeteilt, dass meine zuvor erfassten Fingerabdrücke und biometrischen Daten (vor vier Jahren erfasst) wiederverwendet werden. Mein USCIS-Status lautet „Fingerabdrücke erfasst“. Gilt die am 12. Dezember 2025 angekündigte Änderung der Fingerabdruckregelung auch rückwirkend für meinen Fall oder nur für Neuanträge?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteTrifft wahrscheinlich auch auf Ihren Fall zu.
David Raft
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn in der Benachrichtigung steht, dass Ihre biometrischen Daten wiederverwendet werden, gehe ich davon aus, dass sie dauerhaft erfasst werden und es nicht erforderlich ist, dass Sie einen weiteren Termin zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten wahrnehmen.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn sie wiederverwendet werden können, brauchen Sie sich keine Sorgen darüber zu machen, dass für diese Anwendung weitere Fingerabdrücke benötigt werden.
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