Ich sehe in vielen EB-5-Projektanzeigen die Erwähnung von Sale-Leaseback-Optionen. Sind diese im Rahmen des EB-5-Programms zulässig? Funktioniert diese Struktur auch bei Teilinvestitionen?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteBei Teilzahlungen ist Vorsicht geboten – wir müssten das gesamte Paket prüfen, um Sie beraten zu können.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.


