Ich bin Unternehmer und Angel-Investor und möchte ein Startup in Plano, Texas, gründen. Mein Jahreseinkommen aus verschiedenen Geschäften beträgt etwa 1 Million US-Dollar. Ich möchte in die USA ziehen und dieses neue Startup gründen, da meine Kunden in den USA sind. Ich habe eine Frage: Wenn ich jemanden einstelle und ihn etwa 6 Monate nach seinem Eintritt in das Startup entlassen muss, an seiner Stelle aber jemand anderen einstelle, wäre dies mit der Neueinstellung ohne Komplikationen rechtsgültig? Eine weitere Frage ist, ob ich in den USA bleiben kann, nachdem ich ein Formular für mein bestehendes B1/B2-Visum eingereicht habe?
Antworten
Shahzad Q Qadri
Schaffung regionaler EB-5-ZentrenEs gibt keine Einschränkung hinsichtlich der Einstellung und Entlassung, es wird sogar erwartet. Allerdings spielt es keine Rolle, wie viele Sie entlassen oder eingestellt haben, vorausgesetzt, Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Sobald Sie ein I-526-Formular eingereicht haben, können Sie in den USA bleiben, bis eine Entscheidung vorliegt, auch wenn Ihr B1/B2-Visum abläuft.
Clemens Turner
EB-5 WertpapieranwälteZu Ihrer ersten Frage: Das Ziel von EB-5 ist die Schaffung von Arbeitsplätzen und nicht die Gewährleistung einer Beschäftigung für Einzelpersonen. Solange Sie einen gültigen Arbeitsplatz (und keinen Scheinarbeitsplatz) geschaffen haben, können Sie einen Mitarbeiter entlassen und einen Ersatz einstellen. Ebenso kann Ihr Mitarbeiter kündigen und Sie können einen Ersatz einstellen.
Michael A. Harris, Esq
EB-5 EinwanderungsanwälteMöglicherweise können Sie die Mitarbeiter zählen, die Sie vor Ihrer Entlassung hatten. Jeder US-Mitarbeiter muss mindestens 35 Stunden pro Woche arbeiten. Daher könnten Sie mit Beschäftigungs- und Gehaltsabrechnungsunterlagen dokumentieren, dass Sie den Arbeitnehmer beschäftigt hatten, ihn aber durch eine andere Person ersetzt haben. Was den Versuch angeht, mit einem B-1/B-2-Visum einzureisen und dann das EB-5-Visum zu beantragen, ist dies möglicherweise nicht praktikabel. Dies liegt daran, dass Sie Ihre Green Card erst beantragen können, wenn Ihr EB-5-Visum genehmigt wurde (schätzungsweise 6 bis 12 Monate später). Und Ihr B-1/B-2-Aufenthaltszeitraum ist möglicherweise nur für bis zu 6 Monate oder ein Jahr gültig, wobei Verlängerungen schwierig zu bekommen sind, insbesondere wenn Sie die Absicht haben, dauerhaft hierher einzuwandern. Tatsächlich ist die Einreise mit der Absicht, dauerhaft hier zu bleiben, ein Verstoß gegen US-Recht. Die Beantragung eines befristeten Arbeitsvisums (möglicherweise basierend auf Ihrer Investition, falls Sie berechtigt sind) bietet Ihnen möglicherweise die Möglichkeit, das EB-5 mit der doppelten Absicht zu beantragen, dauerhaft und vorübergehend hier zu bleiben. Für weitere Informationen können Sie mich gerne kontaktieren.
Julia Roussinova
EB-5 EinwanderungsanwälteFür die erforderliche Anzahl von 10 Vollzeitstellen werden die tatsächlichen Arbeitsplätze angerechnet, nicht die Arbeitnehmer. Dauerhafte Vollzeitstellen müssen aufrechterhalten werden, bis die I-829-Anträge der Investoren zur Aufhebung der Bedingungen genehmigt werden. Solange die erforderliche Anzahl an Vollzeitstellen pro Investor aufrechterhalten wird, können Arbeitnehmer nach Belieben eingestellt und während des Prozesses entlassen werden, solange sie ersetzt werden und die tatsächlichen Arbeitsplätze aufrechterhalten werden. Bei B-1/B-2-Visa kann es zu Problemen mit doppelter Absicht kommen. Für B-1/B-2-Visa müssen Sie nachweisen, dass Sie nicht einwandererisch sind und die USA vorübergehend besuchen und Verbindungen zu Ihrem Heimatland aufrechterhalten, in das Sie nach einem vorübergehenden Besuch in den USA zurückkehren möchten. Der I-526-Antrag selbst verleiht Ihnen keinen rechtmäßigen Einwanderungsstatus in den USA. Sobald Sie den I-526-Antrag einreichen, drücken Sie Ihre Absicht aus, in die USA einzuwandern. Es hängt auch davon ab, ob Ihnen bei Ihrer Einreise in die USA mit dem B-6/B-1-Visum tatsächlich automatisch eine 2-monatige Aufenthaltsdauer gewährt wird. Eine Verlängerung kann um weitere 6 Monate beantragt werden, wenn Sie nachweisen, dass Sie für eine Verlängerung in Frage kommen. Die Entscheidung über einen I-526-Antrag dauert derzeit etwa 8–9 Monate, sodass eine Verlängerung von B-1/B-2 wahrscheinlich erforderlich sein wird. Wenn Sie einen Einwanderungsantrag I-526 einreichen, muss dies in einem Verlängerungsantrag B-1/B-2 an USCIS angegeben werden, und es besteht das Risiko, dass die Verlängerung von B-1/B-2 abgelehnt wird. Es wird im Allgemeinen empfohlen, einen konservativeren Ansatz zu wählen und den I-526-Antrag aus dem Ausland einzureichen, mit einem Einwanderungsvisum einzureisen und als bedingter ständiger Einwohner in die USA einreisen zu dürfen, sobald Ihr I-526-Antrag genehmigt wurde. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, falls Sie weitere Fragen haben.
Yin Lu
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können einen Mitarbeiter entlassen und einen anderen einstellen, um den entlassenen Mitarbeiter zu ersetzen. Auf diese Weise ersetzen Sie lediglich einen Mitarbeiter. Für diese spezielle Position haben Sie nur einen Arbeitsplatz geschaffen. Bewahren Sie unbedingt die Papierdokumentation auf, um die Ersetzung ordnungsgemäß zu dokumentieren. Zu Ihrer zweiten Frage: Sie können in den USA bleiben, solange das B1/B2-Visum gültig ist. Das Einreichen eines I-526-Antrags gewährt Ihnen jedoch an sich keinen Einwanderungsstatus oder ein Aufenthaltsrecht.
Lei Jiang
EB-5 EinwanderungsanwälteJa. Sie können einen neuen Mitarbeiter einstellen, nachdem Sie den ersten entlassen haben. Was den Aufenthalt betrifft, ist dies möglich, aber Sie müssen einen Einwanderungsanwalt konsultieren. Bitte wenden Sie sich an unser Büro.
Philip H. Teplen
EB-5 EinwanderungsanwälteEs ist völlig in Ordnung, einen neu geschaffenen Arbeitsplatz durch einen anderen zu ersetzen. Es wird trotzdem als ein Arbeitsplatz gezählt. Was den Aufenthalt in den Vereinigten Staaten betrifft, so ist wirklich eine individuelle Beratung hinsichtlich des Zeitpunkts der Investition, des Zeitpunkts der Antragstellung und ähnlicher Angelegenheiten erforderlich. Das ist möglich. Ich schlage vor, dass Sie mich anrufen oder mir eine E-Mail schreiben, um eine Beratung zu vereinbaren.
Steven Anapoell
EB-5 WertpapieranwälteSie können einstellen und entlassen. Die Zählung der Mitarbeiter hängt davon ab, ob Sie einen indirekten Ansatz und ein Wirtschaftsmodell oder einen direkten W-2-Ansatz verwenden.
Karen Weinstock
EB-5 EinwanderungsanwälteSie sollten mit einem guten Einwanderungsanwalt über die Möglichkeiten eines Arbeitsvisums sprechen. Normalerweise ist ein B-1/B-2-Visum keine gültige Option, hier zu bleiben und für ein US-Unternehmen zu arbeiten.
Fredrick W. Voigtmann
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Anforderung besteht darin, zehn Vollzeitstellen zu schaffen. Es spielt keine Rolle, ob Sie entlassen und neu einstellen, um die Stelle zu besetzen, solange der Ersatz ein qualifizierter US-Arbeitnehmer ist.
Elisabeth Krukowa
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können einen Mitarbeiter durch einen anderen ersetzen; die Anstellung erfolgt nach Belieben, d. h. Sie können ihn entlassen oder er/sie kann das Unternehmen verlassen. Solange Sie jemand anderen einstellen, ist alles in Ordnung. Was Ihren Aufenthalt in den USA betrifft, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Ihnen die Einreichung Ihres I-526 kein unabhängiges Aufenthaltsrecht in den USA verleiht. Sie müssten parallel dazu einen Rechtsstatus aufrechterhalten, während Ihr Antrag anhängig ist. Es kann eine B1/B2-Verlängerung sein, wie Sie vorgeschlagen haben, oder möglicherweise etwas anderes.
Dawn M Lurie
EB-5 EinwanderungsanwälteIm Allgemeinen werden nicht einzelne Arbeitnehmer gezählt, sondern die Arbeit selbst. Solange die Stelle also geschaffen wurde und die Arbeit während der Zeit, in der Sie die Aufhebung der Bedingungen für Ihren Aufenthalt beantragen, intakt ist, sollte das USCIS die Arbeit zählen. Es ist ratsam, dass Sie sich von einem qualifizierten Einwanderungsanwalt beraten lassen, um Ihren Status in den USA zu überprüfen. Denken Sie daran, dass die Einreichung eines I-526-Antrags keinen Status in den USA verleiht und Sie möglicherweise auf Komplikationen stoßen, wenn Sie versuchen, die Dauer Ihres B-1/2 mit einem vorliegenden I-526 zu verlängern.
Rakesh Mehrotra
EB-5 EinwanderungsanwälteEs gibt keine Vorschrift, dass Sie keinen Mitarbeiter entlassen dürfen. Solange Sie nachweisen können, dass Sie 10 Arbeitsplätze geschaffen haben, kann die Voraussetzung für das EB 5-Programm erfüllt werden. Wenn Sie also anstelle des entlassenen Mitarbeiters einen anderen Mitarbeiter wieder einstellen, ist das in Ordnung. Wenn Sie sich mit B1/B2 in den USA befinden, können Sie nach Einreichung des I-526 für die Dauer Ihres I-94 in den USA bleiben.
Susan Pilcher
EB-5 EinwanderungsanwälteDer Job selbst muss ein neuer, „dauerhafter“ Job sein. Die EB-5-Bestimmungen gestatten Ihnen, Mitarbeiter durch neue Mitarbeiter zu ersetzen, aber ein Mitarbeiter, der eingestellt wird, um eine bestehende Stelle zu besetzen, kann im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen nicht als „neuer Job“ gezählt werden.
Neville M Leslie
EB-5 EinwanderungsanwälteSolange Sie entlassene Mitarbeiter ersetzen, ist alles in Ordnung.
Jinhee Wilde
EB-5 EinwanderungsanwälteDie EB-5-Stellenschaffungsanforderung gilt für die Stelle, nicht für eine bestimmte Person. Solange die Vollzeitstelle mit Dauerbeschäftigung geschaffen wird und nachgewiesen wird, dass dieselbe Stelle mit denselben Stellenanforderungen beibehalten wird und dies mit W-2- und i-9-Anträgen nachgewiesen wird, liegt die Entscheidung über Einstellung und Entlassung bei Ihnen. Da die Bearbeitung eines I-526-Antrags derzeit 8 Monate dauert, müssen Sie die Verlängerung des B-1/B-2-Antrags beantragen und genehmigen lassen, um in den USA bleiben zu können.
Ed Beshara
EB-5 EinwanderungsanwälteEine EB-5-Investition ist erforderlich, um 10 neue Arbeitsplätze zu schaffen, nicht um Mitarbeiter wieder einzustellen, die vor der EB-5-Investition beschäftigt waren. Wenn die EB-5-Investition 10 neue Arbeitsplätze geschaffen hat und einige Mitarbeiter gehen, ist es akzeptabel, dass andere neue Mitarbeiter eingestellt werden. Die neuen Arbeitsplätze müssen geschaffen werden und während der zweijährigen Daueraufenthaltsdauer bestehen bleiben. Sie können weiterhin mit B-Status in den USA bleiben, während der Antrag auf I-526 anhängig ist. Mit B-Status darf der Investor jedoch nicht in den USA beschäftigt sein oder direkt an der Verwaltung des US-EB-5-Unternehmens beteiligt sein.
Taher Kameli
EB-5 EinwanderungsanwälteBei einer EB5-Beschäftigung geht es nicht um die Person, sondern um die Position. Solange Sie die Position verfügbar haben, können Leute für diese Position kommen und gehen.
Robert P. Gaffney
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Anforderungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen gemäß den EB-5-Bestimmungen konzentrieren sich auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und nicht auf bestimmte Arbeitnehmer. Wird eine geschaffene Stelle aufgrund der Kündigung des Arbeitnehmers frei, kann sie mit einem qualifizierten US-Arbeitnehmer neu besetzt werden. Das B-1/B-2-Visum ist ein befristetes Visum, das für vorübergehende Besuche in den Vereinigten Staaten zu geschäftlichen oder privaten Zwecken verwendet werden kann. Besucher, die mit einem B-Visum in die USA einreisen, dürfen weder zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums noch zum Zeitpunkt der Beantragung der Einreise in die USA die Absicht haben, dauerhaft in den USA zu bleiben. In einigen Situationen kann eine Änderung der Umstände, die nach der Einreise eines Besuchers in die Vereinigten Staaten eintritt, zu einer Entscheidung in gutem Glauben führen, nach einer bona-fide-befristeten Einreise den Einwanderungsstatus zu beantragen. Die Vor- und Nachteile einer solchen Vorgehensweise sollten im Voraus mit einem kompetenten Einwanderungsanwalt besprochen werden.
Boyd Campbell
EB-5 EinwanderungsanwälteDurch die Neueinstellung wird nichts komplizierter. Sie haben lediglich einen Mitarbeiter ersetzt.
Denyse Sabagh
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Investition muss mindestens 10 Arbeitsplätze für US-Arbeitnehmer schaffen. Wenn ein Arbeitnehmer entlassen, aber ein anderer eingestellt wird, erfüllt dies höchstwahrscheinlich die Anforderungen. Wenn Sie mit einem Besuchervisum einreisen, wird Ihnen normalerweise ein 6-monatiger Aufenthalt gewährt. Der Antrag I-526 muss genehmigt werden, bevor Sie den Antrag I-485 zur Änderung des Status auf Daueraufenthalt einreichen können. Der I-526-Prozess dauert derzeit mindestens 6 Monate. Höchstwahrscheinlich müssen Sie die USA verlassen, wenn der Antrag I-526 nicht genehmigt wurde. Sie müssen einen gültigen Nichteinwandererstatus haben, um den Antrag I-485 einzureichen. Höchstwahrscheinlich wird der Zeitplan nicht eingehalten.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.


