Ist es möglich, das EB-5-Visum zu beantragen, wenn ich mich bereits für ein Einwanderungsinvestorenprogramm in einem anderen Land beworben habe? Ich verfüge über die nötigen Mittel und bin der Meinung, dass EB-5 die schnellere Wahl wäre. Muss ich meine andere Bewerbung zurückziehen? Wie kann ich EB-5 beantragen, wenn ich mich bereits für ein Investitionseinwanderungsprogramm in einem anderen Land beworben habe?
Antworten
Ed Beshara
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können eine I-526-Petition in den Vereinigten Staaten einreichen, unabhängig davon, ob Sie eine Investorenpetition in einem anderen Land eingereicht haben.
Salvatore Picataggio
EB-5 EinwanderungsanwälteMöglicherweise können Sie mit dem EB-5-Prozess fortfahren, es kann jedoch auch ratsam sein, Ihren anderen Prozess zurückzuziehen.
Fredrick W. Voigtmann
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können EB-5 auch dann beantragen, wenn Sie sich als Investor in einem anderen Land beworben haben. Sie müssen Ihre Bewerbung nicht zurückziehen. Sie müssen alle Anforderungen für die EB-5-Klassifizierung erfüllen, genau wie ein anderer Investor, der eine EB-5-Greencard anstrebt.
Julia Roussinova
EB-5 EinwanderungsanwälteIhr Investorenantrag in einem anderen Land hat keinen Einfluss auf Ihr Recht, sich im Rahmen des US-amerikanischen EB-5-Programms zu bewerben. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die juristischen Dienste eines erfahrenen EB-5-Anwalts in Anspruch nehmen.
John J. Downey
EB-5 EinwanderungsanwälteIhre Bewerbung in einem anderen Land sollte keinen Einfluss auf Ihre US-Bewerbung haben.
Yin Lu
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können das Einwanderungsvisum für US-Investoren beantragen. Ihr Einwanderungsantrag bei einem anderen Land hat keinen Einfluss auf Ihre Berechtigung für das US-Einwanderungsvisum.
Ein Olusanjo Omoniyi
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können das EB-5-Visum in den USA beantragen, unabhängig davon, ob Sie in einem anderen Land ein Einwanderungsvisum für Investoren beantragt haben. Es empfiehlt sich, einen EB-5-Anwalt zu kontaktieren, bevor Sie fortfahren.
Oliver Huiyue Qiu
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Teilnahme am Investorenvisumprogramm eines anderen Landes hindert Sie nicht automatisch daran, auch in den Vereinigten Staaten einen EB-5-Antrag einzureichen. Sie können beispielsweise beide Investorenvisa bearbeiten lassen und dann eine endgültige Entscheidung darüber treffen, welches Visum Sie befolgen möchten. Wenn Sie jedoch bereits die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis von Land A erhalten haben und nun EB-5 in den USA absolvieren möchten, könnten Sie mit Land A auf Probleme stoßen, da es den US-amerikanischen EB-5-Antrag möglicherweise als Ihre Absicht wahrnimmt, das Land zu verlassen A‘s Residenz.
Michael A. Harris, Esq
EB-5 EinwanderungsanwälteEs sollte keinen Konflikt geben, wenn Sie beide Optionen verfolgen.
Vaughan de Kirby
EB-5 EinwanderungsanwälteAufgrund Ihres Antrags auf dauerhaften Aufenthalt in einem anderen Land gibt es keine Einschränkung für EB-5.
Denyse Sabagh
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können in den USA ein EB-5-Visum beantragen. Es spielt keine Rolle, dass bei Ihnen ein Antrag in einem anderen Land anhängig ist.
Shahzad Q Qadri
Schaffung regionaler EB-5-ZentrenIhre Bewerbung in einem anderen Land hat keinen Einfluss auf Ihre Bewerbung in den USA.
Ian E. Scott
EB-5 EinwanderungsanwälteIhr Antrag auf ein Investorenvisum in einem anderen Land hat keinen Einfluss auf Ihren Antrag auf einen EB-5-Antrag hier. Sie müssten Ihre Bewerbung in einem anderen Land nicht zurückziehen und könnten sich auch hier bewerben, solange Sie die Kriterien erfüllen.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteSolange Sie über die Mittel für beide Investitionen verfügen, steht einer weiteren Investition in das US-Programm nichts entgegen.
Olga Karasik
EB-5 EinwanderungsanwälteIhr Visumantrag in einem anderen Land spielt keine Rolle. Sie müssen es nicht zurückziehen.
Stephen Berman
EB-5 EinwanderungsanwälteEs gibt kein Gesetz, das Sie daran hindert, ein EB-5 einzureichen, wenn Sie es auch in einem anderen Land eingereicht haben.
James Zhu
EB-5 EinwanderungsanwälteIhr Einwanderungsantrag in ein anderes Land hat keinen Einfluss auf Ihren EB-5-Antrag auf Einwanderung in die Vereinigten Staaten.
Seema Mehta
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Beantragung des Investorenvisums in einem anderen Land als den Vereinigten Staaten hindert Sie in keiner Weise daran, auch in den Vereinigten Staaten ein Investorenvisum zu beantragen. Solange Sie über die Mittel verfügen und die rechtmäßige Herkunft der Mittel gut dokumentiert ist, können Sie loslegen.
Kripa Upadhyay
EB-5 EinwanderungsanwälteOb Sie sich für ein Investorenvisum-Programm in einem anderen Land beworben haben oder nicht, ist für den EB-5-Antrag, den Sie stellen möchten, nicht relevant. Wenn Sie über die Mittel verfügen und über die erforderlichen Dokumente verfügen, um die Herkunft der Mittel nachzuweisen, können Sie entweder über ein regionales Zentrum (TEA-Projekt mit 5 US-Dollar) oder als Direktinvestition (mit 500,000 Million US-Dollar) in ein EB-1-Programm investieren. Sie sollten sich an einen Einwanderungsanwalt wenden, der sich mit EB-5-Angelegenheiten gut auskennt, um Ihnen die richtige Beratung zu geben.
Jinhee Wilde
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie über die Mittel verfügen und die Herkunft der Mittel nachweisen können, hat Ihr erneuter Investitionseinwanderungsantrag in einem anderen Land keinen Einfluss auf den US-amerikanischen EB-5-Antrag.
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