Was gilt als garantierte Rendite für eine EB-5-Investition? - EB5Investors.com

Was gilt als garantierte Rendite für eine EB-5-Investition?

Ich weiß, dass der Kreditnehmer für eine EB-5-Investition keine Rendite garantieren kann, aber kann eine durch eine Drittversicherungsversicherung garantierte Investition auf EB-5 angerechnet werden? Wie würde sich dies auf die „gefährdete“ Anforderung auswirken?
Gilt dies beispielsweise als Garantie oder nicht? „ABC Inc, die Muttergesellschaft von EFG Inc, stellt der Kommanditgesellschaft eine Unternehmensgarantie für den gesamten Darlehensbetrag.“

Antworten

Reza Rahbaran

Reza Rahbaran

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Den Anlegern kann keine Rendite auf die Investition garantiert werden. Die Investition muss gefährdet sein. Das von Ihnen angegebene Szenario könnte aufgrund des Garantieangebots der Muttergesellschaft gegen die Risikoklausel verstoßen.

Philip H. Teplen

Philip H. Teplen

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Es muss ein Geschäftsrisiko bestehen. Ihr Beispiel, in dem ein Unternehmen die Schulden eines anderen garantiert, birgt jedoch sicherlich ein Risiko, es sei denn, die Garantie ist besichert.

jin lee

jin lee

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

USCIS bestätigte, dass eine Garantie Dritter für das Darlehen an die Kommanditgesellschaft in Ordnung ist. Solange nicht jedem Anleger eine Rendite der Investition versprochen wird, wird sie angemessen sein. Dies stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine E-Mail, um weitere Einzelheiten zu besprechen.

Ed Beshara

Ed Beshara

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Bei einem EB-5-Projekt kann der Kreditnehmer die Rückzahlung des Kapitals oder eines Teils davon nicht garantieren. Der gesamte Kapitalbetrag der Investition muss gefährdet sein und es kann keine Versicherungspolice geben, die die Rendite des Kapitalbetrags der Investition garantiert.

Sal Picataggio

Salvatore Picataggio

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Kredite können garantiert werden, den Anlegern selbst kann jedoch nicht die Rückzahlung des Kapitalinvestitionsbetrags garantiert werden.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Es gab Geschichten über Garantien Dritter, etwa unabhängige Versicherungspolicen und dergleichen. Vor ein paar Jahren gab es sogar die Antwort einer USCIS-Stakeholderbefragung, dass eine Haftpflichtversicherung nicht gegen die „Risiko“-Anforderung verstoßen würde. Diese Antwort ist für USCIS jedoch nicht bindend und eine solche Versicherungspolice würde von Fall zu Fall geprüft. Von solchen Vereinbarungen würde ich abraten. Außerdem würde das von Ihnen beschriebene Szenario, dh die Übernahme einer Garantie durch die Muttergesellschaft des neuen Handelsunternehmens, wahrscheinlich gegen die USICS-Vorschriften verstoßen und die Genehmigung der I-526-Petition verhindern.

Marjan Kasra

Marjan Kasra

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

USCIS legt großen Wert auf die „Risiko“-Anforderung. Daher sollte jede Struktur, die Ihre Investition „garantiert“, für sie ein Warnsignal sein.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.