Können die für den Immobilienerwerb eingesetzten Mittel als Teil des erforderlichen Kapitals gelten? - EB5Investors.com

Können die für den Immobilienerwerb eingesetzten Mittel als Teil des erforderlichen Kapitals gelten?

Kann ich, anstatt eine Fläche zu mieten und Miete zu zahlen, eine Gewerbefläche kaufen, beispielsweise für 500 US-Dollar, und den Rest der 500 US-Dollar für den Kauf von Inventar usw. und den Betrieb des Unternehmens verwenden? Würde dies die 1-Millionen-Dollar-Anforderung erfüllen? Das Unternehmen wird die neu erworbenen Gewerbeflächen beziehen und nutzen.
Technisch gesehen sind Immobilieninvestitionen ebenfalls „gefährdet“, da ihr Wert steigen oder fallen kann. Daher frage ich mich, ob dies in Frage kommt.

Antworten

Reza Rahbaran

Reza Rahbaran

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Basierend auf den von Ihnen bereitgestellten Informationen kann es sich um eine Direktinvestition handeln, sofern Sie einen umfassenden und effektiven Geschäftsplan einreichen, der die EB-5-Anforderungen vollständig erfüllt.

Salvatore Picataggio

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Das ist wahrscheinlich möglich, aber ein qualifizierter EB-5-Anwalt wie unsere Anwaltskanzlei sollte den Plan auf Einhaltung der EB-5-Vorschriften und -Richtlinien prüfen. Abhängig vom Standort dieses Unternehmens kann außerdem eine Investition von 500,000 US-Dollar ausreichen.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

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Ja, aber Sie möchten Ihre Investition sorgfältig dokumentieren und begründen. Ihr Geschäftsplan muss für die Art von Unternehmen, die Sie betreiben möchten, sowohl glaubwürdig als auch umsetzbar sein. Ist es für ein solches Unternehmen sinnvoll, die Gewerbeflächen zu erwerben, ist es betrieblich sinnvoll (keine Miete, daher geringere Gemeinkosten) oder sieht es wie eine passive Immobilieninvestition aus, die in keinem Zusammenhang mit Ihrer Geschäftstätigkeit steht? verfolgen? Solange der Kauf mit der Rentabilität des Unternehmens verbunden werden kann und somit besser in der Lage ist, die erforderlichen Arbeitsplätze zu schaffen, können Sie den wichtigen Zusammenhang zwischen der Investition, dem Kapitalaufwand und der Schaffung von Arbeitsplätzen nachweisen. Sie sollten sich in dieser Angelegenheit an einen erfahrenen EB-5-Einwanderungsanwalt wenden.

Eine Mina Tran

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Ja, das würde als EB-5-Investition gelten und ist bei vielen direkten EB-5-Investoren sehr üblich.

Lynne Feldman

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Ich müsste es genauer analysieren. Das Unternehmen muss ein Unternehmen sein, das Sie entwickeln und leiten können, und es darf keine passive Investition sein, z. B. indem Sie eine Immobilie kaufen und hoffen, dass deren Wert steigt. Außerdem müssten zehn neue Arbeitsplätze im Unternehmen geschaffen werden.

Ed Beshara

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Die Fakten in Ihrem Fall scheinen darauf hinzudeuten, dass Ihre persönliche Investition in Ihr eigenes, direktes, neues Geschäftsunternehmen erfolgen wird. Solange im umfassenden Geschäftsplan klar dargelegt ist, wie die Investitionsmittel eingesetzt werden und zur Schaffung der erforderlichen Anzahl an Arbeitsplätzen in den USA führen sollen, sollte alles in Ordnung sein.

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