Welche Auswirkungen haben ein F-1-Status beim Umschalten auf ein EB-5-Visum? - EB5Investors.com

Welche Auswirkungen hat ein F-1-Status beim Wechsel zu einem EB-5-Visum?

Ich bin ein internationaler Student und habe derzeit den Status eines F-1-Visums. Ich bin gespannt auf die Reformen des EB-5-Visums im Jahr 2022. Die Idee ist, dass mein Vater mir die Mittel schenken kann, die ich für EB-5-Investitionen verwenden kann. Würde das funktionieren? Wie würde ich bei der Suche nach dem richtigen Projekt vorgehen? Wäre es im Vergleich zu jemandem außerhalb der USA schneller, von F-1 auf EB-5 umzusteigen? Könnte ich als Inhaber eines F-1-Visums den Rückstand in Indien umgehen?

Antworten

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Es gibt noch keinen Rückstand in Indien. Wenn Sie einen gültigen Status haben und Ihr Vater das Geld schenkt, können Sie die gleichzeitige Einreichung beantragen und Ihre Green Card in den USA erhalten – es ist äußerst vorteilhaft, einen Antrag in den USA zu stellen. Ein guter Einwanderungsanwalt kann Sie durch den gesamten Prozess begleiten.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja, das kann funktionieren, aber Sie müssen Ihren Status mindestens so lange beibehalten, bis Ihr I-485 eingereicht werden kann und vorzugsweise bis die PR erteilt wird.

Dennis Tristani

Dennis Tristani

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Wenn Sie in den USA einen gültigen F-1-Status haben, können Sie eine I-526 (EB-5)-Petition verfolgen und gleichzeitig das Formular I-485 einreichen, um während Ihres Aufenthalts in den USA den Status von F-1 auf Green Card anzupassen (zu ändern). Dies ist ein sehr vorteilhafter Prozess, der zahlreiche Vorteile hinsichtlich der Arbeits- und Reiseflexibilität mit sich bringt. Ich empfehle dringend, bezüglich des EB-5-Visumverfahrens mit einem Einwanderungsanwalt zu sprechen.

Daniel A Zeft

Daniel A Zeft

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Auf Ihre Fragen gab es Antworten. Sie benötigen Rechtsberatung zu relevanten Themen für einen indischen Staatsbürger, der sich als F-1-Student in den USA aufhält und als EB-5-Investor eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in den USA anstrebt.

Sunwook Sunny An

Sunwook Sunny An

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Die größte Reform der EB-5-Gesetzgebung war die Möglichkeit, gleichzeitig einen Einwanderungsantrag I-526 und eine Statusanpassung I-485 einzureichen. Da Sie sich also bereits mit dem F-1-Status im Land befinden, können Sie dies tun. Es gibt mehrere regionale Zentren mit hervorragender Erfolgsbilanz und offenen Projekten. Bitte wenden Sie sich an einen erfahrenen EB-5-Anwalt, um Einzelheiten zur Bearbeitung Ihres Falles zu erfahren.

Belma Demirovic Chinchoy

Belma Demirovic Chinchoy

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja zu einem Geschenk, ja zur Umgehung des Rückstands, ja zur schnelleren Bearbeitung während Ihres Aufenthalts in den USA. Mein Rat ist, einen Anwalt zu beauftragen, der Sie zu EB-5 beraten und Ihnen bei der Projektauswahl helfen kann.

Benjamin Hu

Benjamin Hu

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Der Prozess zur Statusanpassung von F-1 auf EB-5 ist hilfreich, wenn Sie in den USA bleiben möchten, auch wenn in Zukunft eine Warteliste für die EB-5-Kategorie Ihres Landes erscheint. Damit können Sie die Warteliste nicht umgehen, aber Sie können nach dem Ende Ihres F-1-Studiums in den USA bleiben, um auf Ihren EB-5-Prioritätstermin zu warten. Die Regel lautet: Wenn Sie Ihren EB-5-Antrag an einem Datum einreichen, an dem es in Ihrem Geburtsland keine Warteliste gibt, können Sie auch den I-485-Antrag auf Anpassung des Status einreichen. Mit einem ordnungsgemäß eingereichten I-485-Antrag können Sie in den USA bleiben und auf die Entscheidung warten, ohne dass sich eine „rechtswidrige Präsenz“ ansammelt. Selbst wenn in Zukunft eine Warteliste erscheint, wäre Ihr ausstehender I-485-Antrag dennoch wirksam, um Ihnen den Verbleib in den USA zu ermöglichen. Sie können zusammen mit dem I-485 auch eine Arbeitserlaubnis und Reisedokumente für eine vorzeitige Bewährung beantragen. Diese Optionen stehen im Allgemeinen niemandem zur Verfügung, der seinen Antrag von außerhalb der USA einreicht und in einem Land auf der Warteliste geboren wurde. Nach den aktuellen EB-5-Regeln ist es einem Anleger gestattet, Geschenke zu erhalten und die gespendeten Gelder dann als Anlagekapital zu verwenden. Der Spender muss jedoch einen Nachweis darüber vorlegen, wie er das gespendete Geld rechtmäßig erworben hat. Es wird empfohlen, einen erfahrenen Einwanderungsanwalt zu konsultieren, um Ihre Einwanderungsreise für Investitionen in die USA im Voraus zu planen.

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