Mein Bruder leidet an Multipler Sklerose, was seine Mobilität erheblich beeinträchtigt hat. Der Zustand ist nicht übertragbar. Ist er weiterhin für einen EB-5-Antrag berechtigt und könnte sich diese Bedingung später auf seine Statusanpassung auswirken? Gibt es gesundheitliche Anforderungen?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteDies ist kein Grund für die Unzulässigkeit, kann jedoch zu Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Belastung führen. Daher muss ein Trust eingerichtet werden, um zu zeigen, dass er den Staat nicht belasten wird.
Benjamin Hu
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Beantragung einer Green Card innerhalb der USA (Statusanpassung) oder eines Einwanderungsvisums außerhalb der USA (konsularische Bearbeitung) erfordert eine Gesundheitsuntersuchung durch einen zugelassenen Arzt aus einer von der US-Regierung geführten Liste. Normalerweise ist es weniger wahrscheinlich, dass ein medizinischer Zustand, der nicht ansteckend ist und die Öffentlichkeit nicht gefährdet, die Beantragung einer Green Card oder eines Einwanderungsvisums gefährdet.
Belma Demirovic Chinchoy
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, es gibt gesundheitliche Anforderungen im Zusammenhang mit einem Aufenthaltsantrag. Über gesundheitliche Unzulässigkeitsgründe können Sie sich hier informieren: https://www.uscis.gov/policy-manual/volume-8-part-b Einige Gesundheitszustände sind zwar per se kein Unzulässigkeitsgrund, können sich jedoch auf andere Unzulässigkeitsgründe auswirken Unzulässigkeit, wie öffentliche Anklage etc.
Dennis Tristani
EB-5 EinwanderungsanwälteEs sollte kein Problem sein, eine Green Card für jemanden mit Multipler Sklerose zu beantragen, da es sich nicht um eine übertragbare Krankheit von Bedeutung für die öffentliche Gesundheit handelt.
Stephen Berman
EB-5 EinwanderungsanwälteIch glaube nicht, dass diese Krankheit auf der CDC-Liste der Erkrankungen steht, die eine Einreise in die USA ausschließen. Die Person müsste dennoch nachweisen, dass sie sich ihre medizinische Versorgung in den USA leisten kann, und wird nicht zu einer öffentlichen Gebühr.
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