Da mein EB-5-Projekt gescheitert ist, werde ich bald die I-829-Ablehnung erhalten. Ich habe mein I-140 genehmigt und mir wurde gesagt, dass ich ein Jahr lang für ein angeschlossenes Büro außerhalb der USA arbeiten und dann mit L-1 zurückkommen muss. Meine Frage ist: Kann ich als angegliederter Büroangestellter in den USA bleiben, bis mein I-1 abgelehnt wird? Wird es in den 829-Jahres-Zeitraum eingerechnet?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenDas L-1 erfordert, dass Sie sich ein Jahr lang physisch im Ausland aufhalten, um eines der Kriterien zu erfüllen. Eine Ablehnung der I-829 führt jedoch nicht automatisch zur Beendigung Ihres ständigen Wohnsitzes. Eine endgültige Anordnung eines Einwanderungsrichters wird es beenden.
Lynne Feldman
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenSie müssen ein Jahr lang im Ausland für das mit L-1 verbundene Unternehmen arbeiten, um sich für den L-1A-Transfer zu einem US-Unternehmen zu qualifizieren. Jeder Tag in den USA zählt für dieses Jahr.
Stephen Berman
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenMir scheint, dass man für ein ausländisches Unternehmen außerhalb der USA arbeiten müsste, um sich als L-1-Transferee zu qualifizieren.
Mitch Wexler
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenNein, Sie müssen während Ihres Aufenthalts in den USA für ein ausländisches Unternehmen arbeiten. Tatsächlich wird jeder Tag, der während des Anspruchsjahres in den USA verbracht wird, zur 365-Tage-Anforderung hinzugerechnet.
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