Wie kann ich für ein ausländisches Unternehmen aus der Ferne in den USA arbeiten, um nach dem Scheitern meines EB-1-Projekts auf L-5 umzusteigen? - EB5Investors.com

Wie kann ich für ein ausländisches Unternehmen aus der Ferne in den USA arbeiten, um nach dem Scheitern meines EB-1-Projekts auf L-5 umzusteigen?

Da mein EB-5-Projekt gescheitert ist, werde ich bald die I-829-Ablehnung erhalten. Ich habe mein I-140 genehmigt und mir wurde gesagt, dass ich ein Jahr lang für ein angeschlossenes Büro außerhalb der USA arbeiten und dann mit L-1 zurückkommen muss. Meine Frage ist: Kann ich als angegliederter Büroangestellter in den USA bleiben, bis mein I-1 abgelehnt wird? Wird es in den 829-Jahres-Zeitraum eingerechnet?

Antworten

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

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Das L-1 erfordert, dass Sie sich ein Jahr lang physisch im Ausland aufhalten, um eines der Kriterien zu erfüllen. Eine Ablehnung der I-829 führt jedoch nicht automatisch zur Beendigung Ihres ständigen Wohnsitzes. Eine endgültige Anordnung eines Einwanderungsrichters wird es beenden.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

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Sie müssen ein Jahr lang im Ausland für das mit L-1 verbundene Unternehmen arbeiten, um sich für den L-1A-Transfer zu einem US-Unternehmen zu qualifizieren. Jeder Tag in den USA zählt für dieses Jahr.

Stephen Berman

Stephen Berman

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Mir scheint, dass man für ein ausländisches Unternehmen außerhalb der USA arbeiten müsste, um sich als L-1-Transferee zu qualifizieren.

Mitch Wexler

Mitch Wexler

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Nein, Sie müssen während Ihres Aufenthalts in den USA für ein ausländisches Unternehmen arbeiten. Tatsächlich wird jeder Tag, der während des Anspruchsjahres in den USA verbracht wird, zur 365-Tage-Anforderung hinzugerechnet.

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