Meine Mutter ist die wichtigste EB-5-Investorin mit einem anhängigen I-829-Antrag und ich bin von ihr abhängig. In den letzten 4 Jahren, in denen ihr I-829-Antrag anhängig war, hat sie mehrere I-131-Anträge gestellt oder alle 6-7 Monate die USA besucht, aber nie dauerhaft in den USA gelebt. Im Gegensatz zu mir, die hier einen Job hat, hat sie keinen einen Job hat und daher nicht in den USA leben möchte. Ist es für die Hauptantragstellerin in Ordnung, niemals dauerhaft in den USA zu leben, wenn sie ständig eine I-131-Genehmigung erhält oder die USA alle sechs Monate besucht? Sie verfügt über ein Bankkonto und ist Eigentümerin einer Immobilie, hat sich aber in den letzten vier bis fünf Jahren seit Erhalt der bedingten Daueraufenthaltserlaubnis nie länger als sechs Monate in den USA aufgehalten. Beeinträchtigt die Tatsache, dass sie nie in den USA gelebt hat, dauerhaft unsere Chancen, die I-6-Genehmigung zu erhalten oder schneller zu bekommen?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenDie Wiedereinreisegenehmigung ist hilfreich, aber auch die Fakten sind wichtig. Wenn davon ausgegangen wird, dass der Auftraggeber den Status aufgegeben hat, müssen auch die Derivate abgelehnt werden.
Lynne Feldman
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenDamit sie ihren ständigen Wohnsitz behalten kann, ist eine Wiedereinreisegenehmigung in Ordnung – empfohlen, bis Sie Ihre 10-Jahres-PR-Karte erhalten.
Mitch Wexler
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenEs wird sich nur negativ auf Sie auswirken, wenn sie ihren bedingten Greencard-Status vor der 829-Genehmigung verliert. Nach der 829-Genehmigung kann Ihr Status von ihrem „entkoppelt“ werden und sie kann sogar ihre Green Card abgeben, und alles wird in Ordnung sein. Da ihr Wiedereinreisegenehmigungen erteilt wurden, bleibt ihr Greencard-Status für die Dauer der Genehmigungen erhalten.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.