Wenn meine Tochter in den USA ist und ich ihr eine halbe Million Dollar schenken möchte, soll ich das Geld dann in die USA überweisen oder sie in ihr Heimatland zurückschicken und ihr das Geld dort geben? Wäre es für meine Tochter einfacher, EB-5 zu beantragen, wenn sie das Geld bereits in den USA hätte?
Antworten
Reza Rahbaran
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können das Geld Ihrer Tochter schenken. Sie müssen die rechtmäßige Herkunft des geschenkten Geldes nachweisen. Anschließend können Sie das Geld an Ihre Tochter überweisen. Ihre Tochter muss dafür nicht in ihr Heimatland zurückkehren.
Shahzad Q Qadri
Schaffung regionaler EB-5-ZentrenEin Transfer in die USA ist zulässig, solange wir die Quelle zurückverfolgen können. Es ist im Allgemeinen einfacher, den Status anzupassen, sofern sich die Person mit einem gültigen Visum in den USA aufhält.
Roberto Ortiz
EB-5 EinwanderungsanwälteAls erstes müssen Sie Ihrer Tochter das Geld offiziell schenken. Das Geld kann hier in den USA oder in Ihrem Heimatland sein. Das Wichtigste ist, dass Sie nachweisen können, woher das Geld stammt. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteSie müssen Ihre rechtmäßige Geldquelle dokumentieren. Dann können Sie ihr das Geld in den USA schenken und sie kann die EB-5-Investition tätigen. Vorsicht, wenn es in Ihrem Heimatland Probleme mit der Schenkungssteuer gibt.
Jeffrey E. Campion
Schaffung regionaler EB-5-ZentrenAus Einwanderungssicht sollte es keine Probleme geben. Konsultieren Sie jedoch einen Steuerberater, um sicherzustellen, dass Sie mit der Schenkung nicht versehentlich steuerliche Konsequenzen verursachen.
Philip H. Teplen
EB-5 EinwanderungsanwälteDabei spielt es keine Rolle, ob das Geld bereits hier ist oder von zu Hause kommt. Sie müssen sich jedoch über die Schenkungssteuererklärung (sofern zutreffend) im Klaren sein, da die Einwanderungsbehörde danach fragt.
Minjie Xu
EB-5 EinwanderungsanwälteAus Einwanderungsperspektive funktioniert beides und macht keinen Unterschied. Es wird jedoch nicht empfohlen, dass der Schenkende die Gelder im Namen des Beschenkten direkt an das neue EB-5-Handelsunternehmen überweist. Es sieht klarer aus, wenn der Schenkende das Geld zuerst an den Beschenkten überweist, der es dann auf das EB-5-Bankkonto überweist.
Yin Lu
EB-5 EinwanderungsanwälteIhre Tochter muss nicht in ihr Heimatland zurückkehren, solange das Gesetz Ihres Landes nicht vorschreibt, dass die Schenkung persönlich erfolgen muss. Wenn in Ihrem Land keine Devisenkontrolle besteht, können Sie außerdem alle geschenkten Gelder direkt von Ihrem Land in die USA überweisen.
Jinhee Wilde
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Ihre Tochter den vollen Investitionsbetrag erhalten hat, müssen Sie das nicht noch einmal durchgehen, indem Sie sie nach Hause kommen lassen und ihr den Betrag dann erneut geben. Wenn sie das Geld bereits in den Vereinigten Staaten hat, wäre die EB-5-Investition viel einfacher und schneller.
Salvatore Picataggio
EB-5 EinwanderungsanwälteIn jedem Fall muss das Geld auf dem neuen US-Unternehmenskonto landen (das selbst ein Treuhandkonto sein kann). Je nachdem, aus welchem Land Sie die Gelder überweisen, kann es einfacher sein, das Geld zunächst auf ihr persönliches Konto in den Vereinigten Staaten zu überweisen. Unserer Erfahrung nach ist diese Methode sehr verbreitet und wird vom USCIS akzeptiert.
Jenny Shen
EB-5 EinwanderungsanwälteUm Ihre erste Frage zu beantworten: Angenommen, Ihre Tochter ist die Antragstellerin des EB-5-Visums und Sie sind der Spender der Mittel für ihre Investition in das US-amerikanische Handelsunternehmen, können Sie das Geld innerhalb der Vereinigten Staaten oder aus einem anderen Land an sie überweisen. Unabhängig davon, ob Sie die Mittel innerhalb der Vereinigten Staaten oder aus einem anderen Land überweisen, müssen Sie in der Lage sein, einen eindeutigen Nachweis für diese Überweisung(en) zu erbringen. Bitte beachten Sie, dass eine der Hauptanforderungen des EB-5-Gesetzes darin besteht, dass der Investor die rechtmäßige Herkunft der Mittel nachweisen muss. Wenn die Mittel der Investition Ihrer Tochter ein Geschenk oder eine andere Form der Spende von Ihnen sind, liegt die Beweislast bei ihr/Ihnen, dass Ihre Mittel rechtmäßig herkommen. Zur zweiten Frage: Wie oben erwähnt, müssen Sie und Ihre Tochter die rechtmäßige Herkunft nachweisen, unabhängig davon, ob sich das Geld in den Vereinigten Staaten befindet oder nicht, wenn die ursprüngliche Quelle der Mittel nicht aus den Vereinigten Staaten stammt. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter. Sie können sich gerne an mein Büro wenden, wenn Sie weitere Informationen zur rechtmäßigen Herkunft der Mittel benötigen oder andere EB-5-bezogene Fragen haben. Viel Glück!
Daniel B. Lundy
EB-5 EinwanderungsanwälteFür Einwanderungszwecke ist es wichtig, ob es ihr Geld ist, und nicht, wo es ihr gegeben wurde. Sie muss es von der Quelle bis zur Investition zurückverfolgen. Allerdings könnte es hier zu einem großen Steuerproblem kommen, und Sie sollten einen Buchhalter konsultieren, der mit dem US-Steuerrecht und dem Steuerrecht Ihres Heimatlandes vertraut ist.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können das Geld entweder in ihrem Namen direkt an das Projekt überweisen oder auf ihr Konto in den USA, und dann kann sie investieren.
Fredrick W. Voigtmann
EB-5 EinwanderungsanwälteDabei spielt es keine Rolle, in welchem Land Sie das Geld rechtmäßig verdient haben oder aus welchem Land es an den Investor überwiesen oder geschenkt wird. Wichtig ist, dass Sie lückenlos dokumentieren, wie das Kapital rechtmäßig erwirtschaftet wurde und den kompletten Weg und Fluss der Mittel dokumentieren.
jin lee
EB-5 EinwanderungsanwälteEs spielt keine Rolle, aus welchem Land das EB-5-Geld kommt, solange nachgewiesen werden kann, dass der Investor der rechtmäßige Eigentümer des Fonds ist. Wenn Sie in Ihrem Fall bereits Geld in den Vereinigten Staaten haben, können Sie es Ihrer Tochter schenken, damit sie es für ihr EB-5 investieren kann. Bitte rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail, um das weitere zu besprechen.
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