Ich lebe in Indien und habe derzeit kein US-Visum. Sie sagen, dass die Bearbeitungszeit für I-526 derzeit etwa 2-3 Jahre beträgt. Wenn ich also 1,050,000 US-Dollar in den USA investiere und dann mein I-526 einreiche, kann ich dann erst dann in die USA einreisen, wenn mein I-526 genehmigt ist? Oder kann ich in die USA einreisen, während der Antrag noch bearbeitet wird?
Antworten
Barbara Suri
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenFür die Einreise in die USA benötigen Sie ein Visum
Lynne Feldman
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenMit der Einreise in die USA müssten Sie warten, bis Sie Einwanderer werden, es sei denn, Sie qualifizieren sich schon früher für ein Nichteinwanderungsvisum.
Dennis Tristani
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenSie können mit einem vorübergehenden Visum (z. B. einem Touristen-, Studenten- oder Arbeitsvisum) in die USA einreisen, während die I-526-Petition anhängig ist. Durch das Einreichen der I-526-Petition erhält der Investor keinen Visumsstatus, bis der Fall genehmigt ist und die konsularische Bearbeitung oder Statusanpassung abgeschlossen ist.
Bernard P Wolfsdorf
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenDie Einreichung des I-526 stellt kein Nichteinwanderungsvisum für die Einreise in die USA dar. Möglicherweise können Sie ein Nichteinwanderungsvisum für Besucher erhalten, um Ihre Investition zu prüfen, aber die Einreichung allein begründet keinen Anspruch auf ein Visum, bis der Antrag genehmigt wurde die ausgestellte Green Card.
Mitch Wexler
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenNach der Genehmigung von I-526 und nach der Ausstellung eines Einwanderungsvisums, es sei denn, Ihnen wurde in der Zwischenzeit ein Nichteinwanderungsvisum ausgestellt.
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