Wie kann sich ein EB-5-Investor über ein anderes Land bewerben, das nicht sein Geburtsort ist? - EB5Investors.com

Wie kann sich ein EB-5-Investor über ein anderes Land bewerben, das nicht sein Geburtsort ist?

Da EB-5-Anträge auf der Grundlage des Geburtsorts und nicht der Staatsangehörigkeit beurteilt werden, ist es theoretisch für einen potenziellen Antragsteller mit einem zweiten Reisepass möglich, auf seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft zu verzichten und EB-5 über seine zweite Staatsbürgerschaft zu beantragen? Gibt es eine Möglichkeit, sich über ein anderes Land als den tatsächlichen Geburtsort zu bewerben?

Antworten

Julia Roussinova

Julia Roussinova

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Geburtenkontrollen im Geburtsland, es sei denn, Sie sind verheiratet, dann können Sie die Abrechnung auf das Geburtsland Ihres Ehepartners übertragen. Wenn es um die Bearbeitung eines Einwanderungsvisums bei einer US-Botschaft im Land der zweiten Staatsbürgerschaft geht, sollte man die Möglichkeit haben, den Fall eines Einwanderungsvisums zu übertragen, wenn man seinen Wohnsitz im Land der zweiten Staatsbürgerschaft hat.

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

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Es gibt keine andere Möglichkeit als die gegenseitige Anrechnung durch Heirat oder in seltenen Ausnahmefällen die Nutzung der Missionarsausnahme, wenn in einem Land geboren wurde, in dem keiner der Eltern seinen Wohnsitz hatte.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

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Immer der Geburtsort, es sei denn, Sie haben einen in einem anderen Land geborenen Ehepartner, der sich gemeinsam mit Ihnen bewirbt. Dann können Sie die Zahlung in dieses Land verrechnen.

Benjamin Hu

Benjamin Hu

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Für einen Einzelinvestor gibt es in der Regel keine Möglichkeit, sich über ein anderes Land als seinen Geburtsort zu bewerben. In Situationen, in denen ein Geburtsort die Nationalität geändert hat (z. B. von der ehemaligen Sowjetunion zur heutigen Ukraine), bestimmen die modernen Grenzen die Verantwortlichkeit des Staates. Somit könnte eine Person, die in Indien vor der Teilung geboren wurde, abhängig von ihrem genauen Geburtsort unter die länderspezifische Quote Pakistans oder Bangladeschs gezählt werden. Wenn eine Person verheiratet ist und gemeinsam in die USA einreisen möchte, ist es möglich, eine „Cross Charge“ zu erheben und den Geburtsort des Ehepartners anzugeben. Dies unterliegt zahlreichen Einschränkungen, daher ist es ratsam, in einer solchen Situation einen Anwalt für Einwanderungsfragen zu konsultieren.

Dennis Tristani

Dennis Tristani

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Das Land, in dem Sie für die Visumerteilung steuerpflichtig sind, ist immer Ihr Geburtsland. Wenn Ihr Ehegatte in einem anderen Land geboren wurde, können Sie das Prinzip der gegenseitigen Steuerschuldnerschaft nutzen und bei der Visumerteilung auf das Geburtsland zurückgreifen, sofern Sie gleichzeitig eine Green Card beantragen.

Mitch Wexler

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Nein, es gibt keinen anderen Weg.

Stephen Berman

Stephen Berman

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Die Verfügbarkeit eines Visums hängt vom Geburtsort ab. Wenn Sie das ändern möchten, können Sie den Geburtsort Ihres Ehepartners angeben.

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