Mein Prioritätsdatum ist der 29. November 2021 für EB-5 in der TEA-Kategorie „hohe Arbeitslosigkeit“ (vor der neuen Reserveregel vom März 2022). Ich bin Inder. Laut Bulletin ist mein Datum aktuell. Bin ich also in der Kategorie „unreserviert“ oder „reserved“?
Antworten
Belma Demirovic Chinchoy
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenVorbehaltlos.
Mitch Wexler
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenAlle vor der RIA eingereichten Unterlagen sind „vorbehaltlos“.
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