Wie können wir für meinen zukünftigen Ehepartner beantragen, dass er sich legal in den USA aufhält, bevor mein EB-5 I-485 genehmigt wird? - EB5Investors.com

Wie können wir für meinen zukünftigen Ehepartner beantragen, dass er sich legal in den USA aufhält, bevor mein EB-5 I-485 genehmigt wird?

Ich habe mein EB-5 I-485 eingereicht, als ich Single war, und habe bereits mein EAD und die vorzeitige Bewährung erhalten. Ich werde bald heiraten und meine Frau hat derzeit ein B-1-Visum, das ihr nur einen Aufenthalt von 6 Monaten erlaubt. Ich frage mich, ob es für sie eine Möglichkeit gibt, für längere Zeit legal in den USA zu bleiben und ein EAD zu beantragen, bevor mein I-485 genehmigt wird? Was sollen wir machen?

Antworten

Dennis Tristani

Dennis Tristani

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sobald Sie heiraten, kann Ihre Frau einen I-485-Antrag auf der Grundlage Ihres ausstehenden I-485-Antrags einreichen (vorausgesetzt, sie befindet sich noch in den USA). Sie kann nach Ablauf ihres B-1-Status in den USA bleiben, wenn ein I-485-Antrag aussteht.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Reichen Sie auch für sie ein I-485 ein, wenn das Prioritätsdatum noch aktuell ist.

Yin Lu

Yin Lu

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie sollte ihr I-485 einreichen, nachdem Sie beide geheiratet haben, aber bevor Ihr I-485 genehmigt wird. Auf diese Weise kann sie gleichzeitig mit Ihnen die bedingte Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Stephen Berman

Stephen Berman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Wenn das Visum verfügbar ist, können Sie heiraten und sie kann als Ihr Ehepartner einen Antrag auf Anpassung stellen.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.