Ich habe mein EB-5 I-485 eingereicht, als ich Single war, und habe bereits mein EAD und die vorzeitige Bewährung erhalten. Ich werde bald heiraten und meine Frau hat derzeit ein B-1-Visum, das ihr nur einen Aufenthalt von 6 Monaten erlaubt. Ich frage mich, ob es für sie eine Möglichkeit gibt, für längere Zeit legal in den USA zu bleiben und ein EAD zu beantragen, bevor mein I-485 genehmigt wird? Was sollen wir machen?
Antworten
Dennis Tristani
EB-5 EinwanderungsanwälteSobald Sie heiraten, kann Ihre Frau einen I-485-Antrag auf der Grundlage Ihres ausstehenden I-485-Antrags einreichen (vorausgesetzt, sie befindet sich noch in den USA). Sie kann nach Ablauf ihres B-1-Status in den USA bleiben, wenn ein I-485-Antrag aussteht.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteReichen Sie auch für sie ein I-485 ein, wenn das Prioritätsdatum noch aktuell ist.
Yin Lu
EB-5 EinwanderungsanwälteSie sollte ihr I-485 einreichen, nachdem Sie beide geheiratet haben, aber bevor Ihr I-485 genehmigt wird. Auf diese Weise kann sie gleichzeitig mit Ihnen die bedingte Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Stephen Berman
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn das Visum verfügbar ist, können Sie heiraten und sie kann als Ihr Ehepartner einen Antrag auf Anpassung stellen.
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