Meine Frau (US-Bürgerin) und ich haben kürzlich gleichzeitig I-130 und I-485 eingereicht. Ich bin mit einem B-2-Visum in die Vereinigten Staaten eingereist und meine Aufenthaltsdauer läuft im März 2023 ab. Muss ich mein B-2-Visum wie die I-130 meiner Frau und mein I-485-Antrag verlängern? ausstehend? Wenn nicht, was ist meine Alternative?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenEs wäre widersprüchlich, mit einem ausstehenden I-130/I-485-Antrag zu behaupten, ein Besucher zu sein, vorausgesetzt, Sie wurden quittiert.
Lynne Feldman
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenEine B-2-Verlängerung würde nicht genehmigt, da die I-130/I-485 noch aussteht. Der ausstehende Status ist ein vom Generalstaatsanwalt genehmigter Aufenthaltszeitraum, sodass Sie nichts unternehmen müssen.
Julia Roussinova
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenWenn Sie fristgerecht ein I-130/I-485-Formular aufgrund der Heirat mit einem US-Bürger eingereicht haben, befinden Sie sich in einem genehmigten Aufenthaltszeitraum, während Ihr Fall anhängig ist, wenn Ihr zugrunde liegender B-2-Status im März 2023 abläuft. Sie sollten nicht reisen außerhalb der USA, bis Sie ein Dokument zur vorzeitigen Entlassung oder eine Kombikarte (Beschäftigungsgenehmigung mit Bestätigung des Dokuments zur vorzeitigen Entlassung) erhalten. Sie können sich dafür entscheiden, eine B-2-Verlängerung einzureichen, diese ist jedoch nicht notwendig und wird höchstwahrscheinlich nicht genehmigt, da Sie durch die Einreichung von I-130/I-485 eine Einwanderungsabsicht haben.
Mitch Wexler
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenDas bedeutet, dass Sie im September 2022 eingereist sind. Wenn Sie eine B-2-Verlängerung beantragen, begehen Sie einen Visumsbetrug, da Sie offensichtlich beabsichtigen, Ihren Aufenthalt für eine Weile nicht länger zu besuchen. Aufgrund der 485-Anmeldung bleiben Sie im rechtmäßigen Status. Wenn Sie Ihren Fall zu früh eingereicht haben und sich die Umstände nicht geändert haben, könnten Sie sich in derselben misslichen Lage wiederfinden. Wir hoffen, dass Sie bei Ihrer Bewerbung eine fundierte Beratung erhalten haben. Wenn nicht, sollten Sie dies sofort tun.
Stephen Berman
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenNein, Sie müssen Ihren B1/B2-Status nicht verlängern.
Micol Mion Gordon
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenWenn Ihr Formular I-485 noch aussteht, müssen Sie Ihren B-2-Visumstatus nicht verlängern, da davon ausgegangen wird, dass Sie sich rechtmäßig in den USA aufhalten. Sollte Ihr I-485-Antrag dennoch abgelehnt werden, müssen Sie die USA verlassen oder Berufung einlegen oder in manchen Fällen ein neues I-485-Formular einreichen.
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