Welche Auswirkungen hat die Einreichung eines EB-5 I-485 bei der Beantragung einer Verlängerung des B1/B2-Status? - EB5Investors.com

Welche Auswirkungen hat die Einreichung eines EB-5 I-485 bei der Beantragung einer Verlängerung des B1/B2-Status?

Ich bin ein EB-5-Investor, dessen I-526 genehmigt wurde. Mein Prioritätsdatum liegt bereits innerhalb des Datums des Employment Immigration Schedule B vom Oktober 2023. Ich bin im Januar dieses Jahres mit einem B1/B2-Visum in die Vereinigten Staaten eingereist und habe im Juni einen Antrag auf Verlängerung meines B1/B2-Status eingereicht. Ich warte derzeit auf das Ergebnis des B1/B2-Erweiterungsantrags. Kann ich mein I-485 im Oktober einreichen, bevor über den Verlängerungsantrag entschieden wird? Wenn ich es einreichen kann, in welchem ​​Status werde ich sein, wenn meine B1/B2-Statusverlängerung im November abgelehnt wird? Welche Auswirkungen wird es auf meine I-485 haben?

Antworten

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja, Sie können die 245(k) 180-Tage-Ausnahme einreichen und zitieren.

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie können die I-485 im Oktober einreichen. Höchstwahrscheinlich wird die B-2-Verlängerung abgelehnt, aber das dürfte aus zwei Gründen kein Problem darstellen. Erstens gibt es Abschnitt 245(K), der ein Ausscheiden aus dem Status um bis zu 180 Tage zulässt, und zweitens ist es wahrscheinlich, dass Sie zum Zeitpunkt der Einreichung des I-485 noch im Status sind.

Dennis Tristani

Dennis Tristani

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie können den I-485-Antrag einreichen, während Ihre B-2-Verlängerung noch aussteht. Wenn die B-2-Verlängerung abgelehnt wird, könnte Ihr I-485-Antrag abgelehnt werden, je nachdem, wie lange Sie nicht im Status sind. Abschnitt 245k verzeiht 180 Tage Abwesenheit vom Status seit Ihrer letzten Zulassung. Sie sollten bezüglich Ihres Antrags mit Ihrem Einwanderungsanwalt sprechen, um sicherzustellen, dass Ihr I-485 rechtzeitig eingereicht wird.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.