Ich habe meine I-526-Genehmigung im Oktober 2015 eingereicht. Ich habe die bedingte EB-5-Greencard im Januar 2018 erhalten und meine I-829-Genehmigung im Januar 2020. Ich warte derzeit auf die I-829-Genehmigung. Kann ich mein Geld jetzt vom Regionalzentrum abheben, da es schon 8 Jahre her ist, dass ich das Geld angelegt habe? Hat es Auswirkungen auf meine I-829-Zulassung/RFE?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenWenn die Arbeitsplätze geschaffen wurden und die Bedingungen Ihres Abonnementvertrags einen Rückzug zu diesem Zeitpunkt zulassen, können Sie möglicherweise zurücktreten, ohne dass dies Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit Ihres I-829 hat.
Lynne Feldman
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenÜberprüfen Sie die Projektdokumente, um festzustellen, ob dies eine Option ist.
Belma Demirovic Chinchoy
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenIhre Unterhaltsfrist scheint eingehalten worden zu sein, sodass es keine Probleme geben sollte. Wenden Sie sich jedoch an Ihren Anwalt.
Mitch Wexler
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenSolange die Haltbarkeitsdauer abgelaufen ist, kein Problem.
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