Mein EB-5-Beschäftigungsgenehmigungsdokument wurde genehmigt. Ich verwende immer noch mein H-1B-Visum für meine Arbeit und beabsichtige, dies auch weiterhin zu tun, bis das I-485-Visum genehmigt wird. Kann ich mit meinem EAD nebenbei ein Unternehmen gründen? Gibt es Einschränkungen, die mich daran hindern? Ich habe es überprüft und mein H-1B-Job wird mit meiner Nebenbeschäftigung kein Problem darstellen.
Antworten
Julia Roussinova
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenSie können Ihr eigenes Unternehmen auf dem eigenständigen EAD betreiben. Um jedoch die H-1B-Beschäftigungsbedingungen aufrechtzuerhalten, sollten Sie bis zur Genehmigung von I-1 für Ihren H-485B-Arbeitgeber weiterarbeiten. Sie können einen Manager für Ihr eigenes Unternehmen ernennen, der es für Sie leitet, Eigentümer ist und Ausschüttungen erhält.
Bernard P Wolfsdorf
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenSie können Ihr EAD verwenden, um ein Unternehmen zu gründen, aber dann verlassen Sie Ihr H-1B. Wenn Sie Ihr Unternehmen schließen und mit vorzeitiger Bewährung entlassen werden, können Sie möglicherweise wieder mit diesem H-1B einsteigen, vorausgesetzt, Sie arbeiten zu diesem Zeitpunkt nur für den H-1B-Arbeitgeber.
Lynne Feldman
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenSollte kein Problem sein.
Dennis Tristani
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenSie können mit einem H-1B-Visum ein Unternehmen gründen bzw. in ein Unternehmen investieren. Sie können jedoch nicht für Ihr Unternehmen arbeiten bzw. kein Gehalt beziehen (da Sie nur bei Ihrem H-1B-Arbeitgeber beschäftigt sein können). Wenn Sie Ihr EAD formell für die Arbeit in Ihrem eigenen Unternehmen nutzen, verlieren Sie den H-1B-Status. Sie können Leute einstellen, die das Tagesgeschäft für Sie erledigen – Sie können von Ihrem Eigenkapital in Ihrem Unternehmen profitieren (als Investition), Sie können jedoch kein Gehalt beziehen oder Vollzeit arbeiten, während Sie Ihr H-1B-Visum haben.
Mitch Wexler
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenWenn Ihr Ziel darin besteht, den gültigen H-1B-Status aufrechtzuerhalten, während Ihr AOS anhängig ist, können Sie nur für Ihren H-1B-Antrag arbeiten. Ob es sich bei der Unternehmensgründung und damit verbundenen Tätigkeiten um „Arbeit“ handelt, ist eine Sachfrage, die Sie mit einem erfahrenen Anwalt besprechen sollten. Vielleicht eine gleichzeitige H-1B-Petition vom neuen Unternehmen genehmigen lassen?
Stephen Berman
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenWenn Sie eine Arbeitserlaubnis haben, können Sie jeder Arbeit nachgehen, die Sie möchten, einschließlich der Gründung eines eigenen Unternehmens.
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