Ich bin Inhaber einer bedingten EB-5 Green Card (Kategorie T53) und bin gerade mit meiner Familie in die USA gezogen. Ich bin 20 Jahre alt und möchte mein Universitätsstudium im Ausland fortsetzen. Ich werde in den Semesterferien nach Hause (in die USA) kommen. Gibt es eine Möglichkeit, meine bedingte Green Card trotzdem zu behalten? Könnte ich zusammen mit dem Rest meiner Familie die Aufhebung meiner Krankheit beantragen? Oder stellt dies ein Risiko dar?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteDie USCIS ist in der Regel recht großzügig, wenn es darum geht, Studierenden den Abschluss ihres Studiums im Ausland zu ermöglichen, aber Sie müssen auf jeden Fall eine Wiedereinreisegenehmigung beantragen, und leider sind sie sehr langsam. Ansonsten achten Sie darauf, dass Sie nicht länger als 5 Monate unterwegs sind.
Dennis Tristani
EB-5 EinwanderungsanwälteAls Inhaber einer bedingten Green Card können Sie durchaus im Ausland studieren. Wenn Sie Beziehungen zu den USA haben und planen, die USA alle paar Monate zu besuchen (keine Reisen länger als 6 Monate), benötigen Sie keine Wiedereinreisegenehmigung. Wenn Sie vorhaben, die USA länger als sechs Monate hintereinander zu verlassen, würde ich Ihnen aus Sicherheitsgründen empfehlen, eine Wiedereinreisegenehmigung zu beantragen, wenn Sie in den USA sind.
Daniel A Zeft
EB-5 EinwanderungsanwälteSie haben eine komplizierte Situation. Sie benötigen einen Beratungstermin mit einem Einwanderungsanwalt, der die spezifischen Details Ihrer Situation beurteilen und Ihnen dann entsprechende Rechtsberatung geben kann.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteWährend Sie sich auf US-amerikanischem Boden aufhalten, müssen Sie eine Wiedereinreisegenehmigung beantragen.
Mitch Wexler
EB-5 EinwanderungsanwälteWenden Sie sich bezüglich der Beantragung einer Wiedereinreisegenehmigung an Ihren Einwanderungsanwalt oder einen erfahrenen Anwalt.
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