Ich wurde 2013 wegen eines DUI-Vergehens verurteilt und habe mich schuldig bekannt. Jetzt habe ich meine Green Card in der Kategorie EB-5 beantragt. Mein Antrag wurde genehmigt und der Fall liegt derzeit beim NVC. Die Antwort, dass meine Unterlagen vollständig sind, hat sich verzögert und ich warte auf eine Antwort. Ich habe alle erforderlichen Informationen im Formular DS-260 angegeben. Würde mein Antrag abgelehnt werden? Wie kann sich ein Vergehen von vor 10 Jahren in diesem Stadium auf meinen Antrag auswirken?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteDas Gesetz besagt, dass der Konsularbeamte Antragsteller (Einwanderer und Nichteinwanderer) an den zuständigen Arzt verweisen muss, wenn sie: (1) innerhalb der letzten fünf Jahre einmal wegen Alkoholmissbrauchs festgenommen oder verurteilt wurden; (2) innerhalb der letzten zehn Jahre zweimal oder öfter wegen Alkoholmissbrauchs festgenommen oder verurteilt wurden; oder (3) wenn es andere Hinweise auf ein Alkoholproblem gibt. Wenn festgestellt wird, dass Sie Alkohol missbrauchen, kann Ihnen die Einreise verweigert werden oder Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Fahren unter Alkoholeinfluss ist ein Hinweis auf Alkoholmissbrauch.
Daniel A Zeft
EB-5 EinwanderungsanwälteEin Vergehen wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss könnte Ihren Antrag auf ein Einwanderungsvisum beeinträchtigen, wenn diese Verurteilung Ihre Einreise unmöglich machen würde. Dies ist eine komplizierte Frage und eine detaillierte rechtliche Analyse durch einen Einwanderungsanwalt ist erforderlich.
Dennis Tristani
EB-5 EinwanderungsanwälteDiese Frage erfordert eine rechtliche Analyse, um zu bestätigen, ob Ihr vorheriger DUI negative Auswirkungen auf Ihren Green Card-Prozess hat. Ich empfehle, mit einem erfahrenen Einwanderungsanwalt zu sprechen, um zu bestätigen, welche Informationen und Unterlagen dem US-Außenministerium vorgelegt werden müssen.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteDies sollte nicht der Fall sein, es sei denn, es wurden Personen verletzt, vorausgesetzt, Sie haben die Anweisungen des Gerichts ausgeführt und die entsprechenden Dokumente eingereicht.
Karen-Lee Pollak
EB-5 EinwanderungsanwälteDies sollte keinen Einfluss auf Ihren Antrag haben. Sie sollten dies jedoch mit dem Anwalt besprechen, der Ihren Fall bearbeitet.
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