Ist es wichtig, ob ich das EB-5-Visum von meinem Heimatland oder den USA aus beantrage? Ich lese immer wieder, dass die Interviews bei US-Konsularbeamten sehr unterschiedlich sind. Ich komme aus Brasilien, lebe aber derzeit in Chile. Könnte ich mit einem Touristenvisum in die USA einreisen und dann meinen Status dort anpassen, um den Prozess einzuleiten?
Antworten
Andres Echevarria
Verzeichnis der EinwanderungsanwälteDie Beantragung eines EB-5-Visums kann entweder über das konsularische Verfahren oder eine Statusanpassung erfolgen. Für jede Option sind eigene Überlegungen erforderlich:
• Konsularische Bearbeitung: Diese erfolgt normalerweise bei einem US-Konsulat oder
Botschaft im Heimatland oder im Wohnsitzland des Antragstellers. Da Sie
derzeit in Chile leben, können Sie sich beim US-Konsulat bewerben
dort. Konsularische Bearbeitung ist in der Regel für diejenigen erforderlich, die außerhalb
den Vereinigten Staaten. Der Prozess beinhaltet ein Interview im Konsulat und
wie Sie erwähnt haben, kann das Erlebnis je nach Standort unterschiedlich sein.
• Anpassung des Status: Wenn Sie sich bereits in den Vereinigten Staaten mit einem gültigen
Nichteinwanderungsvisum, z. B. ein Touristenvisum, können Sie möglicherweise beantragen für
Anpassung des Status, um ein rechtmäßiger ständiger Einwohner zu werden. Das neue EB5
Gesetz, die IRA, erlaubt gleichzeitige Anpassung, was bedeutet, dass Sie die
Anpassung des Status gleichzeitig mit den EB5-Anträgen (I-526) und Aufenthalt
in den USA. Dies gilt, wenn Sie sich bereits mit einem Nichteinwanderungsvisum in den USA befinden
wenn Sie sich bewerben.
Wenn Sie derzeit außerhalb der USA leben, ist die konsularische Bearbeitung möglicherweise unkomplizierter, da sie dem üblichen Verfahren für Personen entspricht, die sich noch nicht im Land befinden.
Jede Option hat ihren eigenen Zeitplan und Verfahrensunterschiede. Daher ist es wichtig, einen Einwanderungsanwalt zu konsultieren und Ihre spezifischen Umstände sowie alle möglichen Auswirkungen Ihrer Wahl zu berücksichtigen.
Marisa Casablanca
Verzeichnis der EinwanderungsanwälteDer Weg, bei dem der Antrag gestellt werden kann, z. B. beim Konsulat oder durch Statusanpassung durch USCIS, hängt von der Situation der Person und der Familie ab. Beide Wege haben Vor- und Nachteile. Familien mit Kindern, die ihre Schulausbildung im Ausland abschließen möchten, oder mit Unternehmen im Ausland können beispielsweise den konsularischen Weg wählen. Personen mit einem Arbeitsvisum oder solche, die früher einreisen möchten, würden den Weg der Statusanpassung durch USCIS wählen. Sie sollten die Strategie sorgfältig mit Ihrem Anwalt besprechen.
Karen-Lee Pollak
Verzeichnis der EinwanderungsanwälteSie können Ihren Status in den USA anpassen, anstatt ihn konsularisch bearbeiten zu lassen. Sie erhalten 6 Monate nach der Antragstellung eine Arbeitserlaubnis und 9 Monate nach der Antragstellung eine Reisegenehmigung.
Kirk A. Carter
Verzeichnis der EinwanderungsanwälteDas B-1/B-2-Visum, allgemein als Touristenvisum bekannt, ist für Personen bestimmt, die die Vereinigten Staaten vorübergehend und ohne Einwanderungsmotiv besuchen möchten. Dieses Visum erfordert, dass die Inhaber die 90-Tage-Regel einhalten, die unterstreicht, dass Besucher mit einem bestimmten Zweck in die USA einreisen müssen, der mit ihrem Nichteinwanderungsstatus übereinstimmt, und mit der klaren Absicht, das Land nach Abschluss ihres Besuchs wieder zu verlassen. Diese Regel ist entscheidend, um die Integrität der Nichteinwanderungsklassifizierung des Visums aufrechtzuerhalten.
Wenn eine Person mit einem B-1/B-2-Visum in die USA einreist und innerhalb von 5 Tagen nach ihrer Ankunft einen EB-90-Einwanderungsantrag und eine Statusanpassung (AOS) stellt, kann USCIS diese Maßnahme als irreführend erachten. Da der Antragsteller bei der Einreise zunächst keine Einwanderungsabsicht erklärt hat, könnte eine Änderung der Absicht innerhalb eines so kurzen Zeitraums darauf hindeuten, dass die ursprüngliche Erklärung nicht wahrheitsgemäß war. Eine falsche Darstellung Ihrer Absichten zum Zeitpunkt der Ankunft ist ein Grund für die Unzulässigkeit und kann zur Ablehnung Ihres Antrags auf Statusanpassung I-485 führen.
Eine gleichzeitige Beantragung ist nach Ablauf der 90-tägigen Frist möglich, ist aber am sichersten, wenn Ihre Einreise auf der Grundlage eines Nichteinwanderungsvisums erfolgte, das keine Nichteinwanderungsabsicht erfordert oder eine doppelte Absicht zulässt – wie etwa das H-1B-, L-1- und O-1-Visum. Selbst nach Ablauf der 90-tägigen Frist kann USCIS noch immer feststellen, dass die ursprüngliche Einreise auf Betrug oder Falschdarstellung beruhte, daher ist es riskant, AOS mit einem B-2-Visum zu versuchen.
Sie müssen zunächst Ihr EB-5-Visum beim USCIS beantragen und nach der Genehmigung Ihr GC über das US-Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen. Soweit ich weiß, ist das Brasilien.
Teilen Sie uns bitte mit, ob wir Sie bei diesem Prozess unterstützen und Ihnen helfen sollen, die vielen Fallen, Fallstricke und betrügerischen Programme im EB-5-Bereich zu vermeiden.
Lynne Feldman
Verzeichnis der EinwanderungsanwälteSie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihren Antrag zu stellen. Wenn Sie jedoch ein anderes Konsulat als das Ihres Geburtsorts oder Ihrer Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich dort legal aufhalten können, um den Vorgang abzuschließen. Ja, die Anpassung ist möglich, wenn Ihr Prioritätsdatum aktuell ist, Sie das Formular I-485 einreichen und das Formular I-526 vorliegt oder genehmigt ist.
Gregory Romanovsky
Verzeichnis der EinwanderungsanwälteOb Sie nach der Einreise mit einem Touristenvisum in die USA eine Anpassung beantragen können, hängt von der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Visakategorie EB-5 ab. Bitte beachten Sie auch, dass Sie nicht mit einem Touristenvisum in die USA einreisen dürfen, wenn Sie nicht beabsichtigen, am Ende Ihres Aufenthalts in Ihr Heimatland zurückzukehren. Dies erfordert eine ausführliche Beratung durch einen erfahrenen Einwanderungsanwalt.
Michael A. Harris, Esq
Verzeichnis der EinwanderungsanwälteUm Ihre Frage zum EB-5-Visumsverfahren zu beantworten: Es gibt wichtige Unterschiede zwischen der Beantragung von außerhalb der USA (konsularische Bearbeitung) und der Beantragung innerhalb der USA (Statusanpassung).
1. Konsularische Bearbeitung in Brasilien oder Chile: Normalerweise leiten Antragsteller das EB-5-Visumverfahren von ihrem Wohnsitz- oder Staatsbürgerschaftsland aus ein und durchlaufen das konsularische Verfahren. Dieser Weg umfasst das Ausfüllen des Antrags I-526 und, nach Genehmigung, die Teilnahme an einem Interview bei einem US-Konsulat in Ihrer Region. Konsulate in verschiedenen Ländern können unterschiedliche Bearbeitungszeiten und Interviewstandards haben, was Einfluss darauf haben könnte, wie schnell das EB-5-Visum erteilt wird.
2. Statusanpassung innerhalb der USA: Obwohl Reisen in die USA mit einem B-1/B-2-Visum zur Suche nach Investitionsmöglichkeiten erlaubt sind, ist es wichtig, nicht mit der vorgefassten Absicht einzureisen, eine Statusanpassung zu beantragen, da dies Bedenken hinsichtlich einer „Einwanderungsabsicht“ wecken könnte, die mit einem Touristenvisum unvereinbar ist. Wenn sich Ihre Absicht zur Statusanpassung jedoch nach einer längeren Zeit in den USA (normalerweise nach 90 Tagen) von selbst ändert, kann es zulässig sein, eine Statusanpassung zu beantragen, während Sie sich im Land befinden. Es ist jedoch am besten, einen Einwanderungsanwalt bezüglich Zeitpunkt und Absicht zu konsultieren.
Angesichts der damit verbundenen besonderen Überlegungen wird dringend empfohlen, einen EB-5-Einwanderungsanwalt zu konsultieren, um diese Entscheidungen effektiv zu treffen und potenzielle Komplikationen zu vermeiden.
Fredrick W. Voigtmann
Verzeichnis der EinwanderungsanwälteSie können die Vereinigten Staaten nicht mit einem Besuchervisum betreten, wenn Sie die vorgefasste Absicht haben, einzuwandern bzw. Ihren Status in einen ständigen Wohnsitz zu ändern.
Warten Sie besser auf die konsularische Bearbeitung bei der US-Botschaft oder dem US-Konsulat in Ihrem Heimatland.
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