Zur Bezahlung der USCIS-Gebühren empfiehlt mein Anwalt einen Scheck. Ich bin jedoch eher der Typ für Banküberweisungen und habe Angst, dass der Scheck verloren geht oder, schlimmer noch, verlegt wird. Was empfehlen Sie?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteWir bevorzugen Scheck oder Kreditkarte.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteDies sollte nicht der Fall sein, da wir die staatlichen Gebühren für die Einreichung entweder per Scheck oder Kreditkarte überweisen.
Dennis Tristani
EB-5 EinwanderungsanwälteUSCIS akzeptiert keine elektronischen Überweisungen. Schecks oder Kreditkarten werden akzeptiert. Ich würde einen Scheck empfehlen, nur für den Fall, dass Ihr Kreditkartenunternehmen die Belastung ablehnt und der gesamte Fall abgelehnt wird.
Die meisten Anwälte stellen ihren Mandanten die Gebühren in Rechnung und stellen die Schecks an USCIS aus, um die Richtigkeit sicherzustellen.
Jimena G. Cabrera
EB-5 EinwanderungsanwälteAuf der Website des USCIS heißt es: „Sie können die Gebühr per Zahlungsanweisung, Scheck, Bankscheck oder mit Kreditkarte oder Debitkarte unter Verwendung des Formulars G-1450 (Autorisierung für Kreditkartentransaktionen) bezahlen. Wenn Sie per Scheck bezahlen, müssen Sie diesen an das US-Heimatschutzministerium ausstellen.“
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