Muss der gesamte EB-5-Investitionsbetrag vor der Einreichung des I-526 getätigt werden? - EB5Investors.com

Muss der gesamte EB-5-Investitionsbetrag vor der Einreichung des I-526 getätigt werden?

Ich werde 500 US-Dollar in eine TEA für ein einzelnes EB-5-Projekt investieren. Mir wurde gesagt, dass ich zuerst 500 $ Bargeld auf mein LLC-Bankkonto einzahlen und dann mit der Einreichung der I-526 beginnen muss. Ich konnte die genaue Anforderung dieser Art auf der USCIS-Website nicht finden. Eine Internetsuche liefert mir zwei gegensätzliche Antworten.

Viele Menschen beantworteten diese Frage folgendermaßen: Obwohl Investoren nachweisen müssen, dass sie über das für ein EB-5-Investorenvisum erforderliche Geld verfügen, müssen sie ihr Geld nicht auf einmal bereitstellen und müssen kein Bargeld bereitstellen. Es ist normal, dass Sie Ihre Investition mit einer Reihe verschiedener Vermögenswerte tätigen und Ihre Zahlungen über einen bestimmten Zeitraum statt auf einmal leisten.

Allerdings habe ich auch Antworten gefunden, die besagten, dass die Investition vor Ablauf der zweijährigen bedingten Aufenthaltsfrist abgeschlossen sein muss, der Investor aber nicht die gesamte Kapitalinvestition sofort tätigen muss. Aber ich habe nur eine Antwort auf einer einzigen Website gefunden, in der es heißt, dass der gesamte Kapitalinvestitionsbetrag bei der Einreichung des I-526 innerhalb des Handelsunternehmens investiert und bereits gefährdet sein muss. Die völlig gegensätzlichen Antworten haben mich völlig verwirrt und ich hätte gerne eine professionelle Meinung zu dieser Frage. Danke schön.

Antworten

Mona Schah

Mona Schah

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja, das gesamte Investitionsgeld von entweder 500,000 USD oder 1 Mio. USD muss VOR der Einreichung des I-526 gefährdet sein (entweder auf einem Treuhandkonto für ein Projekt oder direkt investiert).

Yin Lu

Yin Lu

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Obwohl regionale Zentren Investoren in der Regel dazu auffordern, vor der I-526-Einreichung die volle Investition zu tätigen, können Sie schrittweise in ein einzelnes EB-5-Projekt investieren. Sie können das Geld jedoch nicht einfach auf das Geschäftsbankkonto des neuen Handelsunternehmens legen, da USCIS nicht davon ausgeht, dass das Geld „gefährdet“ ist. Für Ihren I-526-Antrag ist es von Vorteil, wenn ein Teil der Mittel für den Kauf von Ausrüstung, Werkzeugen usw. verwendet wurde, bevor Sie Ihren I-526-Antrag einreichen.

Julia Roussinova

Julia Roussinova

EB-5 Einwanderungsanwälte
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In der Regel müssen Sie zum Zeitpunkt der Einreichung der I-526-Petition den Nachweis erbringen, dass Sie den erforderlichen Kapitalbetrag in eine Zielinvestition investiert haben oder dabei sind, dies zu tun, und dass das investierte Kapital gefährdet ist. Dies könnte durch ordnungsgemäß verfasste Dokumente erreicht werden. Der Nachweis einer bloßen Investitionsabsicht ohne die vorliegende Verpflichtung reicht nicht aus, um zu zeigen, dass Sie aktiv im Anlageprozess sind. In einem direkten EB-5-Fall können andere Vermögenswerte verwendet werden, wie z. B. Bargeldäquivalente, Inventar, Ausrüstung, Schulden, die durch Ihr persönliches Vermögen besichert sind (nicht die Vermögenswerte der Zielinvestition). Es ist möglich, einen rechtlichen Mechanismus zu nutzen, beispielsweise die Einzahlung des investierten Kapitals auf ein von einer LLC eingerichtetes Treuhandkonto, bis das Visum ausgestellt wird. Dadurch würden im Allgemeinen nicht nur die investierten Mittel unwiderruflich an die LLC gebunden, sondern Sie hätten auch die Gewissheit, dass Ihr investiertes Kapital im Falle einer Ablehnung des I-526-Antrags zurückerstattet würde. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen haben.

Philip H. Teplen

Philip H. Teplen

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Die Investition kann über einen längeren Zeitraum erfolgen, muss jedoch bis zu dem Zeitpunkt abgeschlossen sein, an dem die Aufhebung des bedingten Aufenthalts beantragt wird. Allerdings muss mit der Investition begonnen werden, um den Erstantrag stellen zu können. Bei der Investition muss es sich nicht um Bargeld handeln, da es sich um Inventar, Ausrüstung oder andere für das Geschäftsprojekt notwendige Vermögenswerte handeln kann. Ich hoffe, dass dies zur Verdeutlichung beiträgt, und ich würde gerne weitere Diskussionen führen.

Lei Jiang

Lei Jiang

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Ja. Im Allgemeinen müssen die gesamten 500 gefährdet sein.

David Hirson

David Hirson

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Die Mittel müssen nicht auf einmal eingezahlt werden. Einzelheiten zur Geldanlage müssen im umfassenden Businessplan klar dargelegt werden (siehe Matter of Ho). Auch die Verfügbarkeit des zu investierenden Geldes muss zum Zeitpunkt der Einreichung des I-526 nachgewiesen werden.

Rakesh Mehrotra

Rakesh Mehrotra

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Eine EB-5-Investition kann in Form von Bargeld, Ausrüstung, Inventar, anderen materiellen Vermögenswerten, Zahlungsmitteläquivalenten und Schulden erfolgen, die durch Vermögenswerte im Besitz des Anlegers besichert sind, sofern der Anleger persönlich und in erster Linie haftbar ist.

Aufgrund des strengen Wortlauts des Gesetzes muss NICHT der gesamte Investitionsbetrag vor Einreichung des I-526 getätigt werden. Das Gesetz sieht vor, dass der Ausländer das Kapital investieren oder aktiv an der Investition beteiligt sein muss. Das Gesetz sieht aber auch vor, dass der Nachweis einer bloßen Investitionsabsicht oder einer möglichen Investitionsvereinbarung, die keine gegenwärtige Verpflichtung mit sich bringt, nicht ausreicht, um nachzuweisen, dass der Antragsteller aktiv investiert. Der Anleger muss den tatsächlichen Einsatz des erforderlichen Kapitals nachweisen.

Es ist also nicht so, dass der Investor 250 US-Dollar investieren, den Rest auf seinem Bankkonto belassen und dann nach Genehmigung der I-526 den Restbetrag investieren kann? Das Hinterlassen von Geld auf dem Privatkonto bedeutet nicht, dass das Kapital gebunden oder gefährdet ist. Ein potenzieller Investor könnte die Gelder jedoch auf einem Treuhandkonto hinterlegen, sofern die Treuhandvereinbarung sehr spezifische Klauseln darüber enthält, wann das Geld in welchen Abständen, in welchen Beträgen usw. an das Unternehmen verteilt wird. Eine solche Vereinbarung sollte sein ausreichend, um nachzuweisen, dass der Fonds des Anlegers gefährdet ist. Bei den meisten Regionalzentren verfügt die Kommanditgesellschaft, die das Handelsunternehmen verwaltet, bereits über gut etablierte Treuhandkonten und Vereinbarungen, in denen diese Details festgelegt sind. Was die I-829-Einreichung betrifft, muss der gesamte Betrag in die I-829-Einreichung investiert werden, ungeachtet des „im Prozess befindlichen“ Antrags. Sprache. Ich hoffe, das klärt Ihre Verwirrung.

Elisabeth Krukowa

Elisabeth Krukowa

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Klar, genug, was Sie bisher gelesen haben, ist richtig. Bei einem einzelnen Projekt müssen Sie nicht die gesamte Investition auf einmal tätigen. Das Gesetz sieht dafür eine Frist von mehr als zwei Jahren vor. Wir haben viele dieser Petitionen eingereicht, aber die Anleger verfügen nicht sofort über das Geld und investieren die Mittel schrittweise. Lediglich beim Regional Center EB-2 müssen Sie den gesamten Betrag auf einmal binden.

Jeffrey E. Campion

Jeffrey E. Campion

Schaffung regionaler EB-5-Zentren
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Wenn es sich um Ihr Projekt handelt, müssen Sie über einen Ho-konformen Geschäftsplan verfügen, aus dem hervorgeht, wie das Geld für die Schaffung der Arbeitsplätze investiert wird, und nachweisen, dass Sie über die Mittel verfügen und wahrscheinlich mindestens 250,000 US-Dollar ausgeben, bevor Sie den Antrag stellen.

Jinhee Wilde

Jinhee Wilde

EB-5 Einwanderungsanwälte
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In der Verordnung heißt es ausdrücklich, dass der I-526-Antragsteller zum Zeitpunkt der I-526-Einreichung nachweisen muss, dass er/sie „den erforderlichen Kapitalbetrag investiert hat oder aktiv dabei ist, ihn zu investieren“. Die Petition hat die erforderliche Kapitalmenge aufs Spiel gesetzt. Der Nachweis einer bloßen Investitionsabsicht oder einer geplanten Investitionsvereinbarung, die keine gegenwärtige Verpflichtung mit sich bringt, reicht nicht aus. Zu den in den Vorschriften genannten Arten von Beweismitteln gehören: (1) Kontoauszüge, aus denen der in das Unternehmen eingezahlte Betrag hervorgeht; (2) Nachweis, dass für uns Vermögenswerte im Unternehmen erworben wurden; (3) Nachweis von Eigentum, das aus dem Ausland zur Verwendung in US-amerikanischen Unternehmen übertragen wurde; (4) Nachweise über Gelder, die an ein US-Unternehmen überwiesen wurden oder deren Übertragung zugesagt wurde; und (5) Nachweise über Darlehen, Schuldscheine oder andere Sicherungsvereinbarungen, die durch Vermögenswerte des Antragstellers besichert sind, die dem US-Unternehmen zur Verfügung gestellt wurden. Obwohl es den Anschein hat, dass Sie nicht den gesamten Betrag sofort auf das Bankkonto des Unternehmens einzahlen müssen, wird USCIS vor der Genehmigung des I-526 sehr sorgfältig prüfen, ob der Betrag tatsächlich vollständig gebunden und gefährdet war. Darüber hinaus wird Ihre bedingte Green Card auch nach Erhalt der Genehmigung widerrufen, wenn die Mittel nicht vollständig gebunden und für die Schaffung von Arbeitsplätzen verwendet werden, bevor die bedingte Aufenthaltserlaubnis in zwei Jahren abläuft.

Clemens Turner

Clemens Turner

EB-5 Wertpapieranwälte
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Die meisten regionalen Zentren verlangen die Zahlung Ihrer gesamten 500,000 US-Dollar (auf ein Treuhandkonto), bevor sie Sie als Investor in ihr Projekt betrachten.

Rebecca White

Rebecca White

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Die Gelder sollten treuhänderisch hinterlegt sein. Die USCIS möchte in der Lage sein, die Herkunft der Gelder zurückzuverfolgen und sicherzustellen, dass sie verfügbar und gefährdet sind. Sobald die I-526 genehmigt ist, werden die Gelder vom Treuhandkonto abgebucht. Die Mittel müssen für die Nutzung verfügbar sein, auch wenn sie dann über einen bestimmten Zeitraum verteilt werden.

Anthony Ravani

Anthony Ravani

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Sie können I-529 mit weniger einreichen. Normalerweise erhalten Sie jedoch eine RFE, und solange nicht der gesamte Betrag eingegangen ist, bearbeitet USCIS den Fall nicht.

Margo Chernysheva

Margo Chernysheva

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Es ist ein kompliziertes Thema. Es werden zwei separate Fragen gestellt: 1) Ist der Gesamtbetrag zum Zeitpunkt der Einreichung erforderlich und 2) Welche Art von Investition ist dafür geeignet? 1) Das Gesetz besagt, dass „der Investor den erforderlichen Betrag in das Unternehmen investiert hat oder dabei ist, zu investieren“. Dies legt nahe, dass der Betrag nicht vollständig in die Akte der Einreichung investiert werden muss. In der Praxis hätten Anträge mit unvollständigen Investitionen jedoch Schwierigkeiten, genehmigt zu werden. Damit die I-526 genehmigt werden kann, muss ein erheblicher oder noch besser bereits investierter Betrag nachgewiesen werden. 2) Beantwortung Ihrer zweiten Frage: Der Gesamtinvestitionsbetrag muss nicht ausschließlich aus Bargeld bestehen – es kann sich um eine Kombination von Vermögenswerten wie Ausrüstung, Inventar usw. handeln. Für jeden Sachwert müssen Nachweise über den aktuellen Marktwert vorgelegt werden auch die Bewerbung.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Die EB-5-Gesetze und -Vorschriften für Einwandererinvestoren verlangen nicht, dass das gesamte Kapital vor der I-526-Einreichung/Genehmigung investiert wird. Die Vorschriften erfordern einen glaubwürdigen und umsetzbaren umfassenden Geschäftsplan, der zeigt, wie das Kapital investiert/ausgegeben wird. Der Anleger muss den erforderlichen Kapitalbetrag investiert haben oder aktiv dabei sein, ihn zu investieren.

Taher Kameli

Taher Kameli

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Du hast Recht. Die Satzung sieht vor, dass die Investition innerhalb von zwei Jahren getätigt werden muss. Die USCIS möchte jedoch, dass der Investitionsbetrag vor der Genehmigung der I-526 festgelegt wird. Daher verlangen viele regionale Zentren, dass Sie die 500 US-Dollar auf einem Treuhandkonto hinterlegen. Auf diese Weise ist die USCIS davon überzeugt, dass das Geld für das Projekt unter einer Bedingung bereitgestellt wird, nämlich der Genehmigung der I-526.

Steven Anapoell

Steven Anapoell

EB-5 Wertpapieranwälte
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Praktisch gesehen müssen Sie bei der Einreichung Ihres I-526-Antrags nachweisen können, dass Ihr Kapital gefährdet ist. Dies geschieht in der Regel dadurch, dass eine Einzelperson ihren Investitionsbetrag auf ein vom neuen Handelsunternehmen eingerichtetes Treuhandkonto einzahlt. In den Treuhandanweisungen heißt es in der Regel, dass das Kapital nach Genehmigung Ihres I-526-Antrags durch USCIS an das neue Handelsunternehmen freigegeben wird. Bei Ablehnung wird das Kapital an den Anleger zurückgegeben.

Boyd Campbell

Boyd Campbell

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Nein, aber es ist eine gute Idee.

Daniel P. Hanlon

Daniel P. Hanlon

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Die gesamte Investition muss vor Ablauf der zweijährigen bedingten Aufenthaltsdauer getätigt werden.

Ich empfehle Ihnen, uns für weitere Informationen zu kontaktieren.

Stephen Berman

Stephen Berman

EB-5 Einwanderungsanwälte
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In den Formularanweisungen heißt es, dass Sie einen Nachweis darüber vorlegen können, dass Sie in das Unternehmen investiert haben oder aktiv investieren.

Neville M Leslie

Neville M Leslie

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Ja, der gesamte Investitionsbetrag muss vor der I-526-Einreichung getätigt werden.

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