Muss ein EB-5-Investor die Mehrheitsbeteiligung an dem neuen Handelsunternehmen besitzen? - EB5Investors.com

Muss ein EB-5-Investor die Mehrheitsbeteiligung an dem neuen Handelsunternehmen besitzen?

Muss der Antragsteller für ein EB-5-Visum die Mehrheitsbeteiligung an dem neuen Handelsunternehmen besitzen, um sich für ein EB-5-Visum zu qualifizieren?

Antworten

David Hirson

David Hirson

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Nein.

Daniel A Zeft

Daniel A Zeft

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Nein, der EB-5-Investor muss keine Mehrheitsbeteiligung an dem neuen Handelsunternehmen besitzen.

Brandon Meyer

Brandon Meyer

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Nein, ein Antragsteller für ein EB-5-Visum muss nicht die Mehrheitsbeteiligung an dem neuen Handelsunternehmen besitzen.

Reza Rahbaran

Reza Rahbaran

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Nein. Der Investor muss nicht die Mehrheitsanteile besitzen.

Kate Kalmykov

Kate Kalmykov

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Das USCIS verlangt nicht, dass EB-5-Investoren einen bestimmten Prozentsatz des Eigentums am neuen Handelsunternehmen halten.

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