Muss der Antragsteller für ein EB-5-Visum die Mehrheitsbeteiligung an dem neuen Handelsunternehmen besitzen, um sich für ein EB-5-Visum zu qualifizieren?
Antworten
Daniel A Zeft
EB-5 EinwanderungsanwälteNein, der EB-5-Investor muss keine Mehrheitsbeteiligung an dem neuen Handelsunternehmen besitzen.
Brandon Meyer
EB-5 EinwanderungsanwälteNein, ein Antragsteller für ein EB-5-Visum muss nicht die Mehrheitsbeteiligung an dem neuen Handelsunternehmen besitzen.
Reza Rahbaran
EB-5 EinwanderungsanwälteNein. Der Investor muss nicht die Mehrheitsanteile besitzen.
Kate Kalmykov
EB-5 EinwanderungsanwälteDas USCIS verlangt nicht, dass EB-5-Investoren einen bestimmten Prozentsatz des Eigentums am neuen Handelsunternehmen halten.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.


