Welche Art von Dokumenten sollten wir zusammenstellen, um die Herkunft unserer Mittel nachzuweisen? - EB5Investors.com

Welche Art von Dokumenten sollten wir zusammenstellen, um die Herkunft unserer Mittel nachzuweisen?

Meine Frau und ich sind beide Ärzte und stammen ursprünglich aus dem Iran. Wir haben unsere I-526-Petition im Dezember 2015 eingereicht. Als Herkunft der Mittel haben wir Kontoauszüge der letzten 6 Monate, unsere Praxisunterlagen und eine Quittung über unsere gezahlten Steuern vorgelegt. Reichen diese Dokumente für USCIS aus oder sind zusätzliche Dokumente erforderlich?

Antworten

Sal Picataggio

Salvatore Picataggio

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Es hängt alles von den spezifischen Umständen Ihres Falles ab. Ein erfahrener EB-5-Einwanderungsanwalt kann die Investorenquellen und Geldtransfers sorgfältig prüfen und bestimmen, welche Dokumentation für den Fall am besten geeignet ist.

Phuong Le

Phuong Le

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Diese Dokumente bieten einen vielversprechenden Anfang, aber bis Sie eine umfassende Beratung in Anspruch nehmen, wird es schwer zu sagen sein, ob sie ausreichen. Sie können ausreichen, wenn Sie auch Ihr Einkommen (abzüglich Lebenshaltungskosten) angeben. Ich würde jedoch eine ausführliche Beratung empfehlen, bevor Sie fortfahren.

Charles Foster

Charles Foster

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Da Sie Ihren EB-5-Antrag bereits auf Formular I-526 eingereicht haben, werden Sie bald erfahren, ob die von Ihnen vorgelegten Dokumente ausreichten, um eine rechtmäßige Finanzierungsquelle nachzuweisen. Vorausgesetzt, Ihre Kontoauszüge der letzten sechs Monate und/oder Ihre Steuerbelege zeigen, dass Sie über ausreichende Mittel verfügen, kann dies durchaus ausreichen. Sie müssen abwarten, ob Sie eine Beweisanfrage erhalten, ob weitere Unterlagen erforderlich sind.

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass nur 6 Monate Kontoauszüge, Ihre Praxisunterlagen und eine Quittung über Ihre gezahlten Steuern ausreichen würden. Wenn Sie in diesem Zeitraum viel Geld verdient haben, kann das natürlich einen Unterschied machen. Sie müssen sich jedoch auch mit der Frage des Mittelwegs auseinandersetzen, d. h. Sie müssen nachweisen, wie das Geld in das Investitionsprojekt gelangt ist. Da schließlich das Finanzministerium Beschränkungen für Iraner unterliegt, müssen Sie sicherstellen, dass alle Sanktionen des Finanzministeriums eingehalten werden.

Peter Zhang

Peter Zhang

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Diese Dokumente könnten ausreichen. Ein weiterer Teil des SOF ist der Pfad der Mittel. Das bedeutet, dass Sie einen klaren Weg zwischen Ihren angesammelten Einnahmen und der Investition in das Projekt dokumentieren müssen.

Robert V. Cornish Jr

Robert V. Cornish Jr

EB-5 Wertpapieranwälte
Beantwortet am

Angesichts der etwas schwierigen Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und dem Iran sowie der AML/OFAC-Vorschriften in den USA müssen Sie wahrscheinlich nachweisen, dass die Mittel für Ihre Investition nicht aus Transaktionen mit einer sanktionierten oder verbotenen Bank (oder Personen) stammen. unter anderem im Iran. Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag auf dem richtigen Weg ist, wäre es ratsam, mit einer US-Anwaltskanzlei zusammenzuarbeiten, die sowohl über OFAC- als auch über Einwanderungserfahrung verfügt.

BoBi Ahn

BoBi Ahn

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Es gibt keine endgültige Liste der Dokumente, aber das, was Sie aufgelistet haben, scheint ausreichend zu sein. Vorausgesetzt, Sie weisen nach, dass Sie über ausreichend Kapital aus Ihren Einkünften/Geschäftserträgen/Ersparnissen verfügten und, möglicherweise durch Ihre Kontoauszüge belegt, dass Sie das Geld für die EB-5-Investition von Ihrem Bankkonto überwiesen haben.

Stephen Berman

Stephen Berman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

USCIS kann und wird einen Nachweis darüber verlangen, woher Sie das Geld auf der Bank haben. Wenn Sie in den letzten sechs Monaten Einzahlungen aus Ihren Gehältern in Höhe von 1 Million US-Dollar getätigt haben, sollte das in Ordnung sein.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.