Ich lebe derzeit in den USA im Post-Completion OPT F-1-Status, nachdem ich meinen Abschluss in Columbia gemacht habe. Ich habe in New York ein Softwareunternehmen gegründet, das Zusagen einiger ausländischer Investoren (gleicher Nationalität wie ich) in Höhe des für EB-5 erforderlichen Minimums hat. Kann ich mich trotzdem für EB-5 bewerben oder muss ich nachweisen, dass es sich bei der Unternehmensinvestition um mein persönliches Geld handelt? Nach dieser Investition würde ich etwa 45 % des Unternehmens besitzen, 25 % einem amerikanischen Partner (ebenfalls einem Sweat-Equity-Partner) und der Rest den Leuten, die die Mittel bereitgestellt haben (den stillen Gesellschaftern). Wir haben bisher zwei amerikanische Arbeitsplätze geschaffen und ich bin die einzige Person, die das Visum beantragen wird.
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Taher Kameli
EB-5 EinwanderungsanwälteKurz gesagt: Ja, die Investmentfonds müssen im persönlichen Besitz der Person sein, die ein EB-5-Visum erhalten möchte. Die Investition kann in Form von Bargeld, Ausrüstung, Inventar, anderen materiellen Vermögenswerten, Zahlungsmitteläquivalenten und Schulden des Antragstellers erfolgen, sofern der Antragsteller persönlich und in erster Linie haftbar ist und die Vermögenswerte des neuen Handelsunternehmens nicht genutzt werden Sichern Sie die Verschuldung (mit anderen Worten: Sie können Ihr Unternehmen nicht als Sicherheit verwenden, um zusätzliche Finanzierungen für Ihr Unternehmen zu erhalten, die auf die EB-5-Mindestinvestitionen angerechnet würden). Sie könnten die von anderen in das Unternehmen investierten Mittel nicht auf Ihre EB-5-Mindestinvestitionen anrechnen lassen.
Brandon Meyer
EB-5 EinwanderungsanwälteGeld regiert die Welt. Ich habe vor einem Jahrzehnt versucht, etwas Ähnliches für den Patentinhaber eines sehr bekannten Kinderspielzeugs zu tun, der ihm einen neunstelligen Betrag einbrachte, und argumentierte, dass er zwar kein Geld in das Unternehmen steckte, es aber kein Unternehmen ohne sein Gehirn gäbe Macht und Erfindungen. Hat nicht funktioniert. USCIS akzeptiert kein Sweat Equity, einbehaltene Gewinne, Brain Power, die zum Unternehmenswachstum geführt hat, usw.
David Hirson
EB-5 EinwanderungsanwälteSie müssen das Kapital im eigenen Namen anlegen und es riskieren. (Sweat Equity ist immateriell und durch die Vorschriften ausdrücklich verboten.) Ihr Anteilsbesitz ist kein wesentlicher Faktor. Entscheidend ist der Barbetrag Ihrer Kapitalbeteiligung.
Jinhee Wilde
EB-5 EinwanderungsanwälteDer EB-5-Investor muss nachweisen, dass er in den letzten drei Jahren ein Einkommen von 200,000 US-Dollar erzielt hat oder über ein Vermögen von über 3 Million US-Dollar verfügt. Bei diesen Mitteln handelt es sich um Ihre persönlichen Mittel, nicht um Unternehmensmittel.
Kate Kalmykov
EB-5 EinwanderungsanwälteEB-5-Fonds müssen Eigentum des Anlegers sein. Beiträge anderer Personen können funktionieren, wenn nachgewiesen wird, dass sie als Darlehen oder Schenkung gewährt werden.
Rana Jazayerli
EB-5 EinwanderungsanwälteIhr Investitionsbetrag muss nicht der einzige Betrag sein, der in ein bestimmtes Unternehmen investiert wird, Sie müssen jedoch nachweisen können, dass Sie persönlich den erforderlichen Mindestbetrag für ein EB-5-Visum investiert haben (d. h. entweder 500,000 $ oder 1 Million $, je nachdem). Standort des Unternehmens). Wenn also die Gesamtinvestition aller nur 500,000 US-Dollar beträgt und Ihr Anteil nur 250,000 US-Dollar beträgt, qualifizieren Sie sich nicht für eine EB-5-Investition. Wenn Sie jedoch 500,000 US-Dollar investieren und sich das Projekt in einem TEA befindet, können Sie sich auch dann qualifizieren, wenn Ihr Eigentumsanteil am Unternehmen nur 45 % beträgt.
Charles Raether
EB-5 EinwanderungsanwälteDie von Ihnen vorgeschlagene Regelung deckt genau das ab, was die neue, vorgeschlagene Visumkategorie „Start-up“ abdecken würde. Aber es sieht so aus, als sei dies zum jetzigen Zeitpunkt noch weit von der Verwirklichung entfernt. Das investierte Geld muss Ihr Geld sein. Sie können sich das Geld leihen, es Ihnen schenken lassen oder es aus anderen möglichen Quellen beziehen, aber es muss „Ihr“ Geld sein und einem Risiko ausgesetzt sein. Aus Ihrer Beschreibung geht hervor, dass Sie diese Anforderung nicht erfüllen würden. Abhängig von den genauen Umständen Ihres Falles könnte es jedoch Möglichkeiten geben, dies zu strukturieren.
Anthony Ravani
EB-5 EinwanderungsanwälteDas Geld muss nicht vom Antragsteller selbst erbracht worden sein. Aber ALLES davon (100 %) muss Eigentum des Antragstellers sein. Beispielsweise kann ein Vater das Geld seinem Sohn schenken. Somit würde das Geld nicht vom Sohn verdient, sondern es wäre zu 100 % Eigentum des Sohnes. Wenn ein ausländischer Investor (oder irgendein Investor) in Ihr Unternehmen investiert, besitzen Sie überhaupt nichts von dem Geld. Es ist das Unternehmen, dem das Geld gehört. Sie verdienen eine Art Gehalt von dieser Firma und das ist das einzige Geld, das Sie besitzen.
Robert P. Gaffney
EB-5 EinwanderungsanwälteDer EB-5-Investor muss das gesamte erforderliche Kapital investieren (1 Million US-Dollar oder 500,000 US-Dollar für eine Investition in einen bestimmten Beschäftigungsbereich), und das Kapital muss aus den persönlichen Mitteln des Investors bestehen. Leider ist es Ihnen nicht gestattet, Kapital von anderen zu bündeln Investoren, die erforderliche Kapitalsumme zu erreichen.
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