Ich habe gelesen, dass die überwiegende Mehrheit der EB-5-Visumantragsteller ihren Antrag über EB-5-Regionalzentren stellen und dass diese Regionalzentren dann die Investition verwalten. Gibt es auch Regionalzentren, die den Anlegern eine direktere Kontrolle über ihr Kapital ermöglichen und ihnen eine aktivere Rolle ermöglichen?
Antworten
Kate Kalmykov
EB-5 EinwanderungsanwälteIm Rahmen des I-526-Genehmigungsprozesses müssen Regionalzentren gegenüber USCIS nachweisen, dass die EB-5-Investoren an der „Verwaltung“ des Unternehmens beteiligt sind und nicht eine „rein passive Rolle“ spielen. 8 CFR? 204.6 (j)(5). Allerdings strukturieren viele regionale Zentren das neue Handelsunternehmen, in das der Investor seine EB-5-Mittel investiert, entweder als Kommanditgesellschaft oder als Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gemäß 8 CFR 204.6 (j)(5)(iii), wenn der Antragsteller ein Kommanditist oder Mitglied mit beschränkter Haftung ist und die Kommanditgesellschafts- oder Gesellschaftsvereinbarung mit beschränkter Haftung dem Antragsteller die Rechte, Befugnisse und Pflichten verleiht, die normalerweise Kommanditisten gewährt werden Nach dem Uniform Limited Partnership Act wird davon ausgegangen, dass der Investor ausreichend an der Leitung des Unternehmens beteiligt ist. Aus praktischer und rechtlicher Sicht kann diese Anforderung von einem Kommanditisten oder Gesellschafter mit beschränkter Haftung erfüllt werden, ohne dass der Anleger sich auf einen bestimmten Zeitaufwand oder die Durchführung alltäglicher Geschäftsführungstätigkeiten einlassen muss, da diese Tätigkeiten von ausgeführt werden der persönlich haftende Gesellschafter oder das geschäftsführende Mitglied.
David Hirson
EB-5 EinwanderungsanwälteEs ist nicht üblich, dass ein Investor in ein Regionalzentrumsprojekt direkte Managementaufgaben übernimmt. Die Leitung obliegt dem kommerziellen Unternehmen (dem Projekt selbst), da das regionale Zentrum in der Regel Projekte unter seinem Dach hat. Direktinvestitionen sind möglich und die Managementkontrolle durch die Investoren ist außerhalb des Regionalzentrumskontexts üblich. In diesem Fall müssen für jeden Investor von 10 US-Dollar oder 500,000 Million US-Dollar, der den EB-1-Aufenthaltsstatus anstrebt, 5 Vollzeitmitarbeiter mit rechtmäßigem Status eingestellt werden. Es gibt kein Gesetz, das es Investoren verbietet, sich an der Verwaltung eines Projekts im Rahmen eines Regionalzentrums zu beteiligen. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall.
Reza Rahbaran
EB-5 EinwanderungsanwälteRegionalzentren erlauben es Anlegern nicht, ihr Investitionskapital direkt zu verwalten.
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