Ich möchte in eine LLC mit Sitz in den USA investieren, um mein EB-5-Visum zu erhalten. Das Problem besteht darin, dass das Unternehmen meine Beteiligung als leitender Angestellter oder stimmberechtigtes Mitglied im Vorstand nicht möchte. Und ich persönlich möchte mich auch nicht in dem Unternehmen engagieren, da ich mein eigenes Unternehmen leiten muss. Welche Möglichkeiten habe ich? Wie kann ich einfach investieren? Gibt es Ausnahmen von 8 CFR 204.6(j)(5)?
Antworten
Daniel A Zeft
EB-5 EinwanderungsanwälteBei den meisten EB-5-Projekten, die mit einem EB-5-Regionalzentrum verbunden sind, wird der ausländische nationale Investor Kommanditist einer Kommanditgesellschaft. Als Kommanditist ist der Ausländer nicht an Entscheidungen beteiligt, die sich auf die Verwaltung des Geschäftsvorhabens auswirken.
Charles Raether
EB-5 EinwanderungsanwälteWas „beteiligt“ ist, ist offensichtlich eine sehr weit gefasste Frage, die die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts erfordert. Und die Antwort dieses Anwalts wird zu einem großen Teil auf den spezifischen Fakten rund um die betreffende Investition basieren. Um Sie in die richtige Richtung zu bringen, würde ich zunächst sagen, dass es keine „Ausnahme“ von 8 CFR 204.6(j)(5) gibt. Sie müssen diese Bestimmung jedoch sorgfältig lesen und wissen, wie sie angewendet wird. Eine Kommanditgesellschaft anstelle einer LLC wäre in diesem Zusammenhang ein erster Schritt, um sich besser abzusichern. Darüber hinaus ist die Politikgestaltung eine allgemeine Verpflichtung, die von Kommanditisten (Investoren) in diesen Zusammenhängen häufig genutzt wird und die dem Investor häufig ausreichend Freiheit bietet, andere Geschäftsinteressen zu verfolgen und gleichzeitig die Anforderungen des EB-5-Programms zu erfüllen. Durch die Verwendung einer LLC-Struktur schränken Sie die möglichen Strukturen zur Erfüllung dieser Anforderungen ein wenig ein.
David Hirson
EB-5 EinwanderungsanwälteEs gibt bestimmte regulierte Ausnahmeregelungen, die funktionieren könnten. Wenn Sie Kommanditist einer Kommanditgesellschaft werden, tragen Sie im Allgemeinen nur sehr wenig Verantwortung im Alltag. Wenn Sie eine Mitgliedschaftsbeteiligung an einer LLC mit ähnlichen Rechten wie ein Kommanditist erhalten, können Sie sich auch für die Erfüllung der aktiven Managementanforderungen qualifizieren. Bitte prüfen Sie, ob das Unternehmen bereits existiert und ob mit Ihren Mitteln 10 qualifizierte Arbeitsplätze geschaffen werden. Diese Frage kann Sie in viele Richtungen führen, daher rate ich Ihnen, kompetente Anwälte mit EB-5-Erfahrung zu beauftragen, sonst könnten Ihre Hoffnungen und Bestrebungen für Sie sehr unglücklich enden.
Boyd Campbell
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, es sei denn, Sie investieren über ein regionales Zentrum in ein EB-5-Investitionsprojekt. In diesem Fall wären Sie höchstwahrscheinlich Kommanditist und würden die Pflichten und Verantwortlichkeiten ausüben, die im einheitlichen Kommanditgesellschaftsgesetz eines Staates festgelegt sind.
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