Muss ich ein akkreditierter Investor sein, um mich für ein EB-5-Visum zu qualifizieren? - EB5Investors.com

Muss ich ein akkreditierter Investor sein, um mich für ein EB-5-Visum zu qualifizieren?

Ich überprüfe meine Möglichkeiten, in Zukunft in die USA auszuwandern. Ist aus Sicht der Einwanderung ein akkreditierter Investor zwingend erforderlich, um ein EB-5-Visum zu erhalten? Oder kann ich 500,000 US-Dollar investieren und alle anderen Anforderungen erfüllen, mit Ausnahme eines Nettovermögens von 1 Million US-Dollar, und trotzdem mein EB-5-Visum erhalten?

Antworten

Igor Serbinin

Igor Serbinin

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Eine Akkreditierung ist keine Voraussetzung für die EB5-Klassifizierung. Wenn Sie beabsichtigen, 500,000 US-Dollar zu investieren, haben Sie nur die Wahl zwischen den gezielten Beschäftigungsgebieten oder ländlichen Gebieten und Ihr Nettovermögen hat nichts mit der Kapitalmenge zu tun, die für die Einwanderungsklassifizierung im Rahmen des EB5-Programms erforderlich ist. Solange Sie nachweisen können, dass Sie den erforderlichen Kapitalbetrag für Ihre spezifische Petition investiert oder investiert haben, erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Prüfung durch USCIS/DOS.

Julia Roussinova

Julia Roussinova

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USCIS verlangt nicht, dass Sie ein akkreditierter Investor sind, um sich für ein EB-5-Visum zu qualifizieren. Dies ist eher die Anforderung des US-Wertpapierrechts. Nach den aktuellen US-Wertpapiergesetzen muss ein Unternehmen, das seine Wertpapiere anbietet oder verkauft, die Wertpapiere bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) registrieren oder eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen beantragen. Nach den aktuellen US-amerikanischen Wertpapiergesetzen erhalten Unternehmen eine Reihe von Ausnahmen von der Registrierungspflicht. Zu diesem Zweck kann jedes zugelassene Regionalzentrum oder jeder andere Wertpapieremittent, beispielsweise eine rechtmäßige Geschäftseinheit, die eine Geschäftsbeteiligung zum Verkauf anbietet, eine Ausnahmeregelung nutzen, um Ihnen als Investor eine Kapitalbeteiligung anzubieten. Eine der häufigsten Ausnahmen von der Registrierungspflicht im Zusammenhang mit EB-5-Regionalzentren besteht darin, einem EB-5-Investor, der als akkreditierter Investor gemäß Securities Regulation D qualifiziert ist, eine Kapitalbeteiligung (im Allgemeinen eine Kommanditbeteiligung oder eine Kommanditbeteiligung) zum Verkauf anzubieten Um ein akkreditierter Investor zu sein, müssen Sie in diesem Zusammenhang eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: (1) Sie müssen zum Zeitpunkt des Erwerbs einer Beteiligung über ein individuelles Nettovermögen oder ein gemeinsames Nettovermögen mit Ihrem Ehepartner von mehr als 1 Million US-Dollar verfügen abzüglich des Werts Ihres Hauptwohnsitzes (d. h. Ihres Hauptwohnsitzes) oder (2) Sie verfügen über ein jährliches Einzeleinkommen von mehr als 200,000 US-Dollar oder ein jährliches gemeinsames Einkommen mit Ihrem Ehepartner von mehr als 300,000 US-Dollar in jedem der vorangegangenen 2 Jahre und eine begründete Erwartung, dass dies der Fall ist die gleiche Höhe des individuellen oder gemeinsamen Einkommens im laufenden Jahr (dh 2009, 2010 und 2011). Die Werte sind in US-Dollar angegeben.

Laura Danielson

Laura Danielson

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Ja, insbesondere wenn Sie sich als Investor über ein regionales Zentrum bewerben. Jedes seriöse regionale Zentrum wird Sie fragen, ob Sie ein akkreditierter Investor sind, da dies eine Anforderung der Securities and Exchange Commission ist.

Alice H Sun

Alice H Sun

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Ihr Investmentfonds muss aus rechtmäßigen Quellen stammen, um für eine EB5-Investition qualifiziert zu sein.

Larry J Behar, Esq

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Die meisten, wenn nicht alle Anleger müssen vor allem deshalb akkreditiert werden, um sicherzustellen, dass sie eine fundierte und fundierte Entscheidung über die Anlagekomponente treffen. Während EB 5 über eine hervorragende Einwanderungs- und Aufenthaltskomponente verfügt, sollte die Investitionskomponente nicht minimiert werden.

Clemens Turner

Clemens Turner

Wertpapieranwälte
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Sie müssen kein akkreditierter Investor sein, um sich für ein EB-5-Visum zu qualifizieren. Allerdings müssen Regional Centers und andere EB-5-Emittenten über eine gültige Befreiung von der in den Wertpapiergesetzen vorgeschriebenen Registrierungspflicht verfügen, um ihre Kapitalbeteiligungen ordnungsgemäß zum Kauf anbieten zu können. Die in EB5 am häufigsten verwendeten Ausnahmen sind Regulation D und Regulation S. Um berechtigt zu sein, in ein EB5-Angebot zu investieren, das auf der Regulation D-Befreiung von der Registrierung beruht, müssen Sie ein „akkreditierter Investor“ sein. Im Allgemeinen bedeutet das, dass Sie zum Zeitpunkt des Kaufs entweder über (1) ein individuelles Nettovermögen oder ein gemeinsames Nettovermögen mit Ihrem Ehepartner verfügen müssen, das 1 Million US-Dollar übersteigt, ausgenommen den Wert Ihres Hauptwohnsitzes, ODER (2) ein Jahreseinkommen von mehr als 200,000 US-Dollar in jedem der beiden letzten Jahre oder gemeinsames Einkommen mit einem Ehegatten von mehr als 300,000 US-Dollar für diese Jahre und eine begründete Erwartung, dass das gleiche Einkommensniveau im laufenden Jahr erreicht wird.

Michael G. Homeier

Michael G. Homeier

Wertpapieranwälte
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Technisch gesehen NEIN. Die Anforderung „akkreditierter Investor“ ist keine Anforderung des EB-5-Programms oder der USCIS. Es handelt sich vielmehr um eine Anforderung des US-amerikanischen Wertpapierrechts, damit der „Emittent“ (das US-Unternehmen, das Investitionsmöglichkeiten an Einwandererinvestoren verkauft) diese Gelegenheiten verkaufen kann, ohne den Verkauf bei der US-Regierung (insbesondere der Securities and Exchange Commission) zu registrieren. . Damit sich der Emittent auf die in „Regulation D“ vorgesehene Registrierungsbefreiung berufen kann, müssen praktisch alle zur Anlage aufgeforderten Anleger akkreditierte Anleger sein. Dies würde bedeuten, dass jeder Anleger die Anforderungen der Verordnung D erfüllen muss, entweder hinsichtlich des Nettovermögens oder des Jahreseinkommens. Während die technische Antwort also NEIN lautet, lautet die praktische Antwort NEIN (ABER JA). Emittenten, die sich auf Verordnung D verlassen, werden ihre Anlagen in jeder Hinsicht nur potenziellen Anlegern anbieten, die die Definition eines akkreditierten Anlegers erfüllen. (Beachten Sie, dass es eine weitere primäre Ausnahmeregelung gibt, die von US-amerikanischen EB-5-Emittenten verwendet wird und „Regulation S“ genannt wird, die ausschließlich für Verkäufe an „Nicht-US-Personen“ gilt. Wenn sich der Emittent also auf die Ausnahmeregelung der Regelung S und nicht auf die Regelung D verlässt (und nicht auf beide gleichzeitig, was die Erfüllung der Anforderungen beider Vorschriften erfordert), dann entfällt die Anforderung eines akkreditierten Anlegers.)

Rana Jazayerli

Rana Jazayerli

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Bei der akkreditierten Anlegeranforderung handelt es sich um eine Wertpapier-/SEC-Anforderung, die auf der Art der Investition basiert, und nicht um eine Einwanderungsvoraussetzung. Ob ein Investor ein akkreditierter Investor sein muss, wenn er in ein regionales Zentrum investiert, hängt davon ab, wie das regionale Zentrum die Investition strukturiert hat.

Charles Kuck

Charles H. Kuck

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Sie müssen kein „akkreditierter Investor“ sein, Sie müssen lediglich nachweisen, dass Sie den Investitionsbetrag rechtmäßig erworben haben.

Sufen Hilf

Sufen Hilf

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Als Sie von einem „akkreditierten Investor“ sprachen, meinten Sie damit, dass Sie nachweisen müssen, dass die zu investierenden Mittel aus einer legalen Quelle stammen? Wenn Sie das gemeint haben, lautet die Antwort „Ja“. Wenn Sie meinten, dass Sie von einer Regierungsbehörde die Genehmigung benötigen, in ein EB-5-Unternehmen oder ein regionales Zentrum zu investieren, sind Sie nicht akkreditiert. Wie viel müssen Sie investieren, eine halbe oder eine Million? Es hängt davon ab, wo sich Ihr Unternehmen oder die Projekte befinden. Wenn sich diese EB-5-Unternehmen oder -Projekte in TEA (Zielbeschäftigungsgebiet) oder in einem ländlichen Gebiet befinden, beträgt der Investitionsbedarf eine halbe Million. Ansonsten sind es eine Million.

Steven Anapoell

Steven Anapoell

Wertpapieranwälte
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Sie müssen kein akkreditierter Investor sein, um sich für ein EB-5-Visum zu qualifizieren. Der Status eines „akkreditierten Anlegers“ ist ausschließlich eine Frage des Wertpapierrechts. Es handelt sich nicht um eine Einwanderungsfrage. Einige Projekte beschränken ihre Investoren jedoch auf akkreditierte Investoren.

Marjan Kasra

Marjan Kasra

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Es ist nicht notwendig, in der Nähe des Regionalprojekts zu wohnen. Sie können in ein bestimmtes Projekt investieren und überall in den USA leben

Jinhee Wilde

Jinhee Wilde

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Ein EB-5-Investor muss kein akkreditierter Investor sein. Um sich als EB-5-Investor zu qualifizieren, müssen Sie entweder in den letzten drei Jahren ein Einkommen von mehr als 200,000 US-Dollar pro Jahr erzielt haben oder über ein Vermögen von mehr als 3 Million US-Dollar verfügen. Wenn Sie also nicht über ein Vermögen von 1 Million US-Dollar verfügen, müssen Sie nachweisen, dass Sie in den letzten drei Jahren ein Einkommen von mehr als 1 US-Dollar pro Jahr erzielt haben. Bitte beachten Sie außerdem, dass eine Investition von 200,000 US-Dollar in ein EB-3-Projekt eine Ausnahme von der Regel für die Investition von 500,000 Million US-Dollar darstellt. Diese Ausnahme gilt nur, wenn das Projekt innerhalb einer TEA liegt (5 % über dem nationalen Durchschnitt der Arbeitslosigkeit). Bitte konsultieren Sie einen zuverlässigen Einwanderungsanwalt, um herauszufinden, ob sich ein Projekt, in das Sie investieren möchten, in einem gültigen TEA befindet.

Anthony Ravani

Anthony Ravani

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Sie sollten sich über die Anforderung eines „akkreditierten Investors“ keine Sorgen machen. Dabei handelt es sich nicht um eine Einwanderungsvoraussetzung. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Anwalt und er kann Ihnen dabei helfen, wie Sie das Problem am besten überwinden können.

Olga Karasik

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Vielen Dank, dass Sie unser Büro kontaktiert haben. Um ein EB-5-Visum zu beantragen, müssen Sie kein akkreditierter Investor sein. Einige Investitionsprojekte sehen diese Anforderung für ihre Investoren vor, es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine USCIS-Anforderung.

Ira Kurzban

Ira Kurzban

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Das Konzept des akkreditierten Anlegers entsteht ausschließlich dadurch, dass die regionalen Zentren oder das einzelne Projekt keine Wertpapiere anbieten, die unter die Wertpapiergesetze fallen. Wenn sie registriert waren und ihre Beteiligung offen als Sicherheit verkauften, liegt kein akkreditiertes Vertretungskonzept vor. Da sie es nicht als Wertpapier verkaufen, das unter das Gesetz fällt, ist es notwendig, dass sie es an akkreditierte Anleger verkaufen, um nicht gegen die Wertpapiergesetze zu verstoßen.

Stephen Berman

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Sie können 500,000 US-Dollar in ein Regionalzentrum investieren.

Neville M Leslie

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Normalerweise müssen Sie ein Vermögen von 500 bis 1 Million US-Dollar haben.

Daniel A Zeft

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Um sich als EB-5-Investor zu qualifizieren, müssen Sie den erforderlichen Mindestbetrag an Mitteln investieren, bei denen es sich um Ihre persönlichen Mittel handelt und die Sie auf legalem Wege erhalten haben. Das Bundesgesetz sieht vor, dass der Mindestinvestitionsbetrag 1,000,000 US-Dollar beträgt. Sie können jedoch 500,000 US-Dollar investieren, wenn das EB-5-Geschäftsprojekt in einem Gebiet mit hoher Arbeitslosigkeit oder in einer ländlichen Gegend liegt.

Boyd Campbell

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Nein. Wenn Sie jedoch ein steuerbefreites Wertpapierangebot unterzeichnen (normalerweise eine Zeichnung einer Kommanditbeteiligungseinheit), tun Sie dies.

Ed Beshara

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Ein ausländischer nationaler Investor erhält ein EB-5-Visum, basierend auf einer Direktinvestition in sein eigenes US-Unternehmen oder durch die Investition persönlicher Mittel in ein EB-5-Regionalzentrumsprojekt. Wenn die persönliche Investition in ein EB-5-Regionalzentrumsprojekt erfolgt, muss der ausländische nationale Investor ein akkreditierter Investor sein. Um ein akkreditierter Investor zu sein, sind bestimmte finanzielle Hintergrundanforderungen erforderlich. Dem ausländischen Investor kann beispielsweise ein bestimmter Betrag geschenkt werden, der in das EB-5-Regionalzentrumsprojekt investiert werden soll. Auch unter diesen Umständen muss der ausländische Investor nach der Investition von 1 US-Dollar immer noch über ein Nettovermögen von 500,000.00 Million US-Dollar verfügen. Daher ist es nicht erforderlich, ein akkreditierter Investor zu sein, wenn der ausländische Investor beschließt, seine eigenen Mittel in sein eigenes direktes US-Geschäft zu investieren. Unter diesen Umständen kann der ausländische nationale Investor ein EB-5-Visum erhalten.

Anthony Korda

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Bestimmte Regionalzentrumsprojekte sind berechtigt, eine begrenzte Anzahl nicht akkreditierter Investoren aufzunehmen. Da es sich hierbei um eine SEC-Anforderung (keine USCIS-Anforderung) handelt, lohnt es sich, sich bei den Projektadministratoren zu erkundigen.

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