Könnte eine Verhaftung in China meinen Antrag auf Statusanpassung beeinträchtigen? - EB5Investors.com

Könnte eine Verhaftung in China Auswirkungen auf meinen Antrag auf Statusanpassung haben?

Ich war einmal in China inhaftiert, aber die Staatsanwaltschaft hat die Festnahme nicht genehmigt und das Gericht hat mich nicht verurteilt. Kann dies die Genehmigung meines Antrags auf eine Green Card I-485 beeinträchtigen?

Antworten

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Hängt vom Grund der Festnahme ab. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Unterlagen zu dem Vorfall besorgen. Ein Anwalt kann diese prüfen und Sie beraten.

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Wenn es keine Festnahme gab, sollte es Ihnen gut gehen, aber um unzulässig zu sein, reicht ein bloßes Geständnis für eine „Verurteilung“ aus.

Belma Demirovic Chinchoy

Belma Demirovic Chinchoy

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Alle Festnahmen müssen offengelegt und durch Gerichtsdokumente belegt werden. Eine Einstellung der Anklage sollte Ihre Zulässigkeit nicht beeinträchtigen. Lassen Sie jedoch alle Gerichtsdokumente von einem Anwalt prüfen, um die Zulässigkeit zu bestimmen.

Natalia Morozova

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Der Anwalt, der Ihre Green Card bearbeitet, müsste die Unterlagen zu dem Vorfall sehen, um Ihnen eine konkrete Antwort geben zu können.

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